Blick über den Postsee; im Vordergrund blühende Blumen, im Hintergrund ein Haus | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
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Wo darf an Silvester in den Gemeinden kein Feuerwerk abgebrannt werden?

Pohnsdorf, den 14. 12. 2023
Allgemeinverfügung des Amtes Preetz Land nach § 24 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 der 1. SprenqV 
e) In der Gemeinde Pohnsdorf kann der Mindestabstand von 300 m in der Ortslage Pohnsdorf in den Straßen „Seestraße“ und „Seekoppel“, sowie im „Neuwührener Weg 1 und 2“ und im gesamten Ortsteil Sieversdorf mit Ausnahme der Bereiche „Postfelder Straße 1 – 3 und 9“ nicht eingehalten werden. Der Abschuss von Raketen in diesen Bereichen ist daher nicht gestattet.  
 
Die gesamte Allgemeinverfügung können Sie im Download-Bereich lesen
 

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