Kinderfest für alle Kinder in der Gemeinde
01. 08. 2021 um Uhr
Die Freiwillige Feuerwehr Pohnsdorf
lädt ein zu einem alternativen Kinderfest mit
Spiel und Spaß in Pohnsdorf
Wann? Sonntag, den 01. August 2021
um 11°° Uhr
Wo? In der Seestraße und der Seekoppel
Mit einer Grillwurst wird auch für das leibliche Wohl gesorgt. |
Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Wir bitten die Anwohner der Seestraße und der Seekoppel um Verständnis, dass wir während der Veranstaltungen beide Straßen verkehrsberuhigen. |
Natürlich werden wir dafür Sorge tragen, dass Abstände und die Hygieneauflagen eingehalten werden (siehe umseitiges Hygienekonzept).
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In den Vorgärten, Auffahrten und Carports finden für die Kinder lustige und unterhaltsame Spiele statt. Für jedes Alter ist etwas dabei. Auch die Erwachsenen sind herzlich eingeladen, sich einmal an den Spielen auszuprobieren.
Wir freuen uns auf Euch!
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Anmeldung zu „Spiel und Spaß in Pohnsdorf“
Die Anmeldungen für die Teilnahme nehmen bis zum 22. Juli 2021 entgegen:
Judith Prange, Dorfstraße 3, Pohnsdorf,
Sina Ihrens, Neuwührener Weg 9, Pohnsdorf,
Clemens Lüth, Seekoppel 6, Pohnsdorf
Die Anmeldung dient gleichzeitig der Hinterlegung der Kontaktdaten laut unserem Hygienekonzept.
Maßnahmen- und Hygienekonzept
zur Feuerwehrveranstaltung am 01. August 2021
(Stand 06.07.2021)
Rahmenbedingungen
Die aktuell gültige Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO) dient der Bekämpfung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie im Rahmen des Gesundheitsschutzes der Bürgerinnen und Bürger. Zu diesem Zweck sollen Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet reduziert, die Übertragung von Infektionswegen nachvollziehbar gemacht werden. Zur Verfolgung der Ziele werden in der Verordnung besondere Ge- und Verbote aufgestellt. Umzusetzen sind diese Ge- und Verbote vorrangig in Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
Ansprechpartner
Wehrführer Mark Soetbeer, Neuwührener Weg 7, 24211 Pohnsdorf
Telefon: 0152/53769243 Mail: msoetbeer@freenet.de
1. Geltungsbereich
- Außenbereich der Seestraße und der Seekoppel und der teilnehmenden Grundstücke.
- Für den Spielplatz gelten ergänzend die im Aushangkasten befindlichen Corona-Regeln für Spielplätze und Sportanlagen.
- Über die grundsätzlichen Aussagen dieses Konzeptes wird mit der Einladung zur Veranstaltung hingewiesen. Zuwiderhandlungen gegen dieses Konzept können zum Verweis von der Veranstaltung führen.
- Das Maßnahmen- und Hygienekonzept ist verpflichtend für alle Teilnehmer und Gäste.
2. Allgemeine Maßnahmen
- Eine Regelung des Personenstroms von den Parkplätzen zur Veranstaltung ist nicht gesondert erforderlich. Es besteht ausreichend Raum und es wird nicht mit Aufstauungen gerechnet.
- Am Spielplatz besteht die Möglichkeit zur Handdesinfektion.
- Als Sanitärraum sind nach Möglichkeit die eigenen Toiletten zu benutzen. Für Nichtanwohner stehen Toiletten im Haus Seekoppel 3 unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen zur Verfügung.
- Die Betreiber der Spielstationen tragen einen Mund-Nasenschutz sofern der Abstand unter 1,50 m zueinander besteht.
- Spielgegenstände sind nach der Nutzung zu reinigen.
- Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) werden unterlassen.
- Personen mit typischen Symptomen (Fieber, Husten, Halsschmerzen, Schnupfen) dürfen die Veranstaltungen nicht besuchen.
- Es gilt ein Teilnahmeverbot für alle Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet oder besonders betroffenen Gebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einer infizierten Person bzw. zu einer Person in häuslicher Quarantäne hatten. Es sei denn, sie hatten einen kontrollierten und unter Einsatz von Schutzkleidung stattfindenden Kontakt (z.B. im Gesundheitsbereich).
3. Hygienemaßnahmen
- Besucherinnen und Besucher halten in allen Bereichen einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.
- Besucherinnen und Besucher halten die Regeln zur Husten- und Niesetikette ein.
- Mit der Anmeldung zur Veranstaltung werden von den Teilnehmern Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer und soweit vorhanden die E-Mail-Adresse erhoben. Diese werden 4 Wochen aufbewahrt und dann vernichtet (siehe Information zu DGSVO).
- Es gibt kein gemütliches Beisammensein/gemütlichen Ausklang nach Beendigung der Veranstaltung
- Nach einer Veranstaltung sind alle genutzten Gegenstände (Bänke/Tisch usw.) zu reinigen.
Pohnsdorf, 06.07.2021
Mark Soetbeer
Einladung zum Kinderfest der Freiwilligen Feuerwehr 2021
Veranstaltungsort
Pohnsdorf Seestraße und Seekoppel