Blick über den Postsee; im Vordergrund blühende Blumen, im Hintergrund ein Haus | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
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Coronavirus Informationen 02.05.- 16.05.2020

Pohnsdorf, den 16. 05. 2020

Pohnsdorf, 12.05.2020

 

Veranstaltungsinformationen:

13.05.2020        Frühjahrsversammlung (Sparklub) wird verschoben

                          (Termin ist noch nicht bestimmt)

21.05.2020        Himmelfahrt: Grillen und Boulen am Dorfgemeinschaftshaus

                          (Sport- und Spielkreis) ist abgesagt

06.06.2020        Abnahme der Leistungsspange (Jugendfeuerwehr) ist abgesagt

13.06.2020        Aktionstag der Jugendfeuerwehren im Hansapark ist abgesagt

14.06.2020        Kinderfest für alle Kinder in der Gemeinde (Freiwillige Feuerwehr)

                          wird verschoben (Termin ist noch nicht bestimmt)

12.07.2020        Fahrt ins Jugendfeuerwehrzeltlager Lentster Strand ist abgesagt

  Ferienaktion für Kinder und Jugendliche (Sport- und Spielkreis)

  die Durchführungsmöglichkeit wird aktuell geprüft

26.09.2020        Oktoberfest (Tanzkreis) ist abgesagt

 

Mitteilung der Amtsschimmelredaktion (Herr Jann)

Es wird am 27. Mai nach zwei Ausfällen wieder einen „Amtsschimmel“ geben. Bei aller nach wie vor herrschenden Unsicherheit gehe ich davon aus, dass es das Eine oder Andere geben wird, was Sie Ihren Mitbürger*innen gern mitteilen würden …

Gibt es schon Planungen oder Ideen für den Juni, den Juli, den August? Was ist mit den Ferienaktionen 2020? Was mit den Veranstaltungskalendern? Wie geht es (mutmaßlich) weiter in der Gremienarbeit? Redaktionsschluss für die Maiausgabe ist Freitag, der 15.05.2020 um 08:00 Uhr, aber das „Futter“ wird vom Redakteur gern auch früher in der Woche entgegen genommen … Vielen Dank!

 

Anpassung der Spielplatzordnung:

Zwischenzeitlich gibt es weitere Spielplatznutzungsordnungen und die Vorgaben sind dahingehend präzisiert worden, dass eine Desinfektion der Spielgeräte nicht erfolgen muss. Unsere Spielgeräte wurden zweimal wöchentlich mit Wasser gereinigt. Für die Arbeit der Helfer in diesem Bereich bedanke ich mich. Anfang der Woche werde ich die beigefügten Spielplatzordnungen aushängen. Damit ist dann auch das Maßnahmen- und Hygienekonzept zur Öffnung der Pohnsdorfer Spielplätze vom 03.05.2020 aufgehoben. Gleichzeitig wird das Betretungsverbot für den Sportplatz aufgehoben, da kontaktlose Sportarten durchgeführt werden können.

 

Weitere Informationen:

Die Landesregierung hat Zeitpläne und weitere Details für die schrittweise Wiederzulassung in den Bereichen Tourismus, Gastronomie, Veranstaltungen, Dienstleistungen und für die nächsten Stufen der Wiederaufnahme der Kinderbetreuung sowie des Schulbetriebes bekannt gegeben. Die meisten Veränderungen treten am 18. Mai 2020 in Kraft.

 

Für alle Schritte gilt, dass strenge Kriterien zu Hygiene und Abständen fortbestehen. Alle Betriebe haben ein Hygiene- und Sicherheitskonzept anzufertigen. Mit einer umfassenden Änderung der SARS-CoV-2-BekämpfVO des Landes und der Allgemeinverfügungen der Kreise ist im Laufe der 20. Kalenderwoche zu rechnen.

 

Im Einzelnen ist folgendes vorgesehen (die folgende Auflistung wurde vom SHGT (Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag) aus diversen, teils nicht sehr präzisen Äußerungen der Landesregierung zusammengetragen; zahlreiche Details werden erst noch ausgearbeitet).

 

Kontaktbeschränkungen: Lockerung bereits ab 9. Mai

Die zwischen Bund und Ländern verabredete Lockerung der Kontaktbeschränkungen sind bereits ab 9. Mai 2020 gültig. Danach ist es erlaubt werden, dass sich nicht nur wie bisher in einem Haushalt zusammenlebende Personen, sondern auch Personen zweier Hausstände treffen können. Das gilt in der Öffentlichkeit und im privaten Raum. Zur Umsetzung hat die Landesregierung am 8. Mai 2020 eine Änderung der SARS-CoV-2-BekämpfVO beschlossen.

 

Kinderbetreuung (18. Mai / 1. Juni) (siehe Phasenkonzept KiTa)

- Die als nächste Stufe der Phase 2 vorgesehene begrenzte Ausweitung der Kinderbetreuung startet am 18. Mai 2020.

- Mit dem Eintritt in die 1. Stufe der Phase 3 der Kinderbetreuung ist am 1. Juni 2020 zu rechnen. Dann sollen im Prinzip wieder alle Kinder betreut werden, allerdings nur umschichtig, also mit starken Einschränkungen.

 

Einreise und Tourismus ab 18. Mai 2020

- Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben.

- Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt.

- Zur Vermeidung von Menschenansammlungen sollen die Kreise für bestimmte Orte Beschränkungen des Tagestourismus anordnen können (z. B. Parkplatz-Sperrungen, digitale Ticketsysteme für Orte und Strandabschnitte, örtliche Betretungsverbote für Tagestouristen).

- Die Aussetzung der Bäderverordnung wird beendet. Nach Absprache mit den Kreisen können die Geschäfte in den Bäderorten sonntags öffnen.

 

Beherbergung und Gastronomie ab 18. Mai 2020

- Die Öffnung der Gastronomie (Restaurants, Bars und Cafés etc.) wird unter Auflagen (insb. Abstandsregeln, Reservierung, namentliche Erfassung aller Gäste mit Namen, Anschriften und Telefonnummer) zugelassen, allerdings nur bis 22.00 Uhr. Dies gilt auch für Gastronomie z. B. in Tierparks, auf Sportanlagen, in Bäckereien, Einzelhandelsgeschäften und auf Ausflugsschiffen.

- Die Höchstzahl von gleichzeitig anwesenden Personen pro Gastraum wird auf maximal 50 Gäste beschränkt. Grundsätzlich sind Tische für zwei Personen vorzusehen, allerdings dürfen Gruppen im Rahmen der Kontaktbeschränkungsregeln (bis zu 2 Haushalte) zusammensitzen. Zwischen den Gästegruppen ist ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwingend, was eine Platzierung Rücken an Rücken ohne Schutzwand ausschließt.

- Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen sowie Jugendherbergen wird unter Auflagen aufgehoben. Es kann mit voller Kapazität geöffnet werden. Gemeinschaftsräume sowie Schwimmbäder und Saunabereiche bleiben geschlossen.

- Camping- und Wohnmobilstellplätze können wieder genutzt werden, soweit sich die Gäste völlig autark versorgen können. Toiletten werden geöffnet. Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.

- Die Beherbergungsbetriebe müssen ein möglichst kontaktloses Ein- und Auschecken einschließlich der Schlüsselübergabe gewährleisten.

 

Schulen ab dem 18. Mai / 25. Mai 2020

- Ab dem 18. Mai 2020 werden die Gruppengrößen in der Notbetreuung an den Schulen erhöht.

- Die dritte Phase der phasenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes startet am 25. Mai 2020. Zunächst sollen die Klassen 1 bis 3 an die Grundschulen zurückkehren. Ob auch an den weiterführenden Schulen bereits ab 25. Mai weitere Schritte erfolgen, ist noch offen.

- Ab dem 25. Mai können wieder erste Nachmittagsangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung stattfinden.

- Auch Schulmensen und -kantinen sollen parallel wieder geöffnet werden.

 

Veranstaltungen ab 18. Mai 2020

- Veranstaltungen mit Sitzungscharakter im öffentlichen Raum mit bis zu 50 Personen werden wieder zugelassen.

- Dabei werden die Teilnehmer namentlich erfasst werden müssen.

 

Weitere Bildungseinrichtungen ab 18. Mai 2020

- Die Öffnung von Bildungseinrichtungen in Teilen und unter Auflagen wird erlaubt.

- Kleine Präsenzveranstaltungen (bis zu 50 Personen) an Hochschulen werden wieder möglich sein.

- Die Öffnung von Mensen in Hochschulen wird unter Auflagen gestattet.

 

Sport und Freizeit ab 18. Mai 2020

- Kontaktfreie Indoor-Aktivitäten werden unter Auflagen und mit Einschränkungen gestattet.

- Alle Freizeit-Angebote, z. B. Ausflugsschifffahrt oder Strandkorbvermietungen, können wieder geöffnet werden.

 

Dienstleistung ab 18. Mai 2020

- Fahrschulen können den Betrieb aufnehmen, wenn sie Konzepte für Hygiene- und Abstandsregeln einhalten.

- Tattoo-Studios, Kosmetikstudios und Massagepraxen dürfen – bis auf Gesichts-behandlungen – wieder tätig werden.

- Fitnessstudios können unter Auflagen wieder öffnen.

- Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen usw. können unter Auflagen ebenfalls wieder öffnen.

 

Schleswig-Holstein hält zusammen!

Pohnsdorf hält zusammen!

 

Bitte bleibt gesund

 

Gemeinde Pohnsdorf

Marco Lüth

Bürgermeister

 

Pohnsdorf, 11.05.2020

 

Jugendfeuerwehr-Challenge

Jugendfeuerwehr

 

 

 

Hier geht es zu den Aufgaben und auch zu den Lösungen.

 

Jugendfeuerwehr Pohnsdorf

Jugendwart

 

Clemens Lüth

 

 

 

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