Coronavirus Informationen 29.03.- 04.04.2020
Pohnsdorf, den 02.04.2020
PRESSEMITTEILUNG DES KREISES PLÖN
Aufgrund des restriktiveren Erlasses des Landes über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat auch der Kreis seine Allgemeinverfügung dahingehend noch einmal verschärft.
Hier die Pressemitteilung des Kreises Plön
Hier die geänderte Allgemeinverordnung
Die Punkte 7 und 8 der Allgemeinverfügung wurden verändert. Es geht darin um Maßnahmen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe. Das Betreten dieser eben genannten Einrichtungen ist nun generell untersagt, es gibt nur noch wenige Ausnahmen.
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Pohnsdorf, den 01.04.2020
Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ“
Der „Notfall-KiZ“ ändert den Zugang zum Kinderzuschlag. Familien mit geringem Einkommen können dadurch einfacher monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten.
An wen sich der Notfall-KiZ richtet:
Bei vielen Familien kommt es aktuell durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“). Dadurch erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen.
Einzelheiten finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen,
im Auftrag
Christel Pfau, Koordinatorin Frühe Hilfen im Kreis Plön
Kreis Plön
Die Landrätin
- Amt für Familie und Jugend –
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Pohnsdorf, den 29.03.2020
Mitteilung des Bürgermeisters und des
Gemeindewehrführers zur Corona Krise
Das Dokument öffnet sich durch anklicken.
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Antragsformular der Investitionsbank für Soforthilfen
Für die Corona-Soforthilfe hat uns die Investitionsbank Schleswig-Holstein ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Es ist hier als Anlage 1 beigefügt. Informationen zur Unterstützung für Unternehmen zum Thema COVID-19 finden Sie hier: https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
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Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuellen Entwicklungen stellen uns vor besondere Herausforderungen. So verzeichnen wir etwa einen starken Anstieg der Zahl von Anträgen auf Kurzarbeitergeld. Um zum Beispiel möglichst viele, auch kleinere Unternehmen über die Möglichkeit der Beantragung von Kurzarbeitergeld zu informieren und dafür zu werben oder Arbeitnehmer/-innen über aktuelle Veränderungen bei der Arbeitslosmeldung aufzuklären, erscheint es notwendig, hierfür möglichst zielgerichtet alle Kommunikationswege zu nutzen. Eine wichtige Unterstützung könnte dabei auch die entsprechende Verlinkung unserer Seiten sein. Entsprechend empfehle ich Ihnen und wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie folgende Informationen auf ihren Internetseiten verlinken könnten:
KuG-Infos für Arbeitnehmer/innen
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
KuG-Infos für Arbeitgeber und Unternehmen
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
FAQ zur Grundsicherung
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung
Informationen für bestehende Kunden/innen und zur Arbeitslosmeldung
https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq
Mit freundlichen Grüßen
Margit Haupt-Koopmann
Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit |