Erneue Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pohnsdorf

Pohnsdorf, den 03. 05. 2019

 

Hiermit weisen wir auf die im Amtsschimmel (Seite 3) mit Datum vom 24.04.2019 bekanntgemachte erneute, verkürzte öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pohnsdorf nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB hin.

 

Der von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 03.04.2019 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pohnsdorf und die Begründung dazu liegen

 

in der Zeit vom 06.05. bis 20.05.2019

 

in der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Zimmer 21, während der Sprech- und Öffnungszeiten des Amtes öffentlich aus. Die Planunterlagen sind außerdem auf der Internetseite des Amtes unter der Adresse www.amtpreetzland.de -> Bauen & Wohnen -> Gemeinde Pohnsdorf einsehbar und können von dort heruntergeladen werden. Diese erneute Auslegung wurde erforderlich, da zwei Waldflächen (siehe Skizze) in dem zuletzt ausgelegten Planentwurf falsch dargestellt und somit zu ändern waren.

 

In ihrem erneuten Entwurfs– und Auslegungsbeschluss vom 03.04.2019 hat die Gemeindevertretung Pohnsdorf bestimmt, „dass Stellungnahmen nur zu den geänderten ... Teilen abgegeben werden können“, vgl. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

 

Ebenso wurde in dem Beschluss bestimmt, dass die Dauer der Auslegung angemessen, d.h. auf zwei Wochen verkürzt wird, vgl. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB.

 

Marco Lüth

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Erneue Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pohnsdorf