INFORMATIONEN ZUR GEFLÜGELPEST

Pohnsdorf, den 06. 01. 2022

Geflügel muss im gesamten Kreisgebiet aufgestallt werden

 

Nach mehrmonatiger Pause ohne Geflügelpest erfolgte am 15. Oktober 2021 in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland der erste Nachweis der Geflügelpest im Herbst 2021 bei einem Wildvogel. Zwischenzeitlich erfolgten weitere Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein. Zudem ist am 23.10.2021 der erste Geflügelpestfall in einer Hausgeflügelhaltung bei Mastgänsen im Kreis Dithmarschen festgestellt worden. Zwischenzeitlich erfolgten weitere Nachweise der Geflügelpest in Hausgeflügelhaltungen in Schleswig-Holstein. Das Geflügelpest-Geschehen in Schleswig-Holstein weitet sich somit aus. Auch in den benachbarten Ländern (unter anderem Dänemark, Schweden, Polen) und Bundesländern (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern) erfolgten bereits Nachweise der Geflügelpest.

 

Am 13.11.2021 wurden in neun amtlichen Proben verendeter Wildvögel im Kreis Plön das Virus der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest) des Subtyps H5N1 nachgewiesen. Zuvor wurden bereits am 02. und 10.11.2021 bei insgesamt vier weiteren Wildvögeln die hochpathogene Geflügelpest nachgewiesen.

 

Es ist zu befürchten, dass es durch infizierte Wildvögel zu einer Einschleppung in die Nutztierbestände kommt, da es sich bei diesem Erreger um einen hochansteckenden Typ handelt. Die Auswahl einzelner Aufstallungsgebiete zum Beispiel in der Nähe zu den Rast- und Ruhegebieten der relevanten Vogelarten ist auch aufgrund der Erfahrungen im letzten Jahr alleine nicht ausreichend. Aufgrund der sich ausbreitenden Tendenz der Geflügelpest unter Wildvögeln, der natürlichen weitreichenden Mobilität der Wildvögel, der hohen Geflügeldichte im Kreis Plön, des hohen Anteils an Seen sowie dem langen Küstenstreifen entlang der Ostseeküste und der hohen Anzahl von Wildvögeln, insbesondere von Wildgänsen und Wildenten bezieht sich das Aufstallungsgebiet auf den gesamten Kreis Plön.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden zum Schutz ihrer Tiere aufgerufen, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest schließen lassen, sind zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abzuklären und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch beim Zukauf von Geflügel sollte darauf geachtet werden, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben. Für weitere Fragen oder falls die Geflügelhaltung bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und/oder Tierseuchenfonds registriert worden ist, sollte ein Kontakt zum Veterinäramt gesucht und die Registrierung bei der jeweiligen Stelle nachgeholt werden.

 

Quelle: Kreis Plön