Verbrennung von Grünabfällen

Pohnsdorf, den 24. 09. 2021

Am 11.06.2021 ist die neue Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO) in Kraft getreten – siehe Anlage. Danach dürfen pflanzliche Abfälle nur noch in Ausnahmefällen und auch nur im sogenannten Außenbereich (vgl. § 35 Baugesetzbuch) verbrannt werden. Das Verbrennen ist mindestens fünf Werktage vor dem beabsichtigten Verbrennen der unteren Abfallüberwachungsbehörde anzuzeigen.

 

Ein Anzeigeformular sowie ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen sind auf der Internetseite des Kreises Plön (www.kreis-ploen.de) verfügbar und hier als Anlage beigefügt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die  Mitarbeiter der unteren Abfallüberwachungsbehörde des Kreises Plön – Frau Schaare (Tel. 04522-743 736) bzw. Herr Kollath (Tel. 04522-743 410).

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Susann Gerdsen

Kreis Plön

Amt für Umwelt

Leiterin der Abteilung Wasser, Bodenschutz und Abfallüberwachung

Hamburger Straße 17/18

24306 Plön

 

Besucheradresse: Krögen 6, 24306 Plön

 

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