Coronainformationen 01.06.2021-30.06.2021

Pohnsdorf, den 30. 06. 2021

Pohnsdorf, 24.06.2021

 

Pohnsdorf Wappen

 

Corona-Informationen für die Gemeinde

Entsprechend der üblichen Vorgehensweise hat die Landesregierung vorab die noch zu beschließenden Öffnungsschritte zu den bestehenden Corona-Reglementierungen bekannt gegeben. Für die Aktivitäten am und im Gemeinschaftshaus gibt es fast keine Veränderungen. Das bestehende Hygienekonzept wird lediglich in dem Punkt zu sportlichen Aktivitäten im Innenraum angepasst. Bisher war es möglich mit bis zu 10 Personen ohne Test/Impfung Sport zu treiben. Diese Grenze wird jetzt auf 20 Personen angehoben. Alle weiteren Bestimmungen des Hygienekonzeptes für das Dorfgemeinschaftshaus bleiben bestehen.

 

Bitte bleiben Sie gesund.

 

Gemeinde Pohnsdorf

 

Marco Lüth

Bürgermeister

 

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Weitere Öffnungsschritte ab 28. Juni

Die Landesregierung hat am 23. Juni 2021 weitere Öffnungsschritte bei den Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus ab 28. Juni angekündigt. Es ist damit zu rechnen, dass bis zum Wochenende eine entsprechende Überarbeitung der Corona-Bekämpfungsverordnung bekannt gemacht wird. Die neue Corona-BekämpfVO soll abweichend von dem bisherigen Rhythmus für 4 Wochen, also bis zum 25. Juli gelten, so dass vorbehaltlich besonderer Entwicklungen mit der nächsten Änderung erst zum 26. Juli zu rechnen ist.

 

Folgende Öffnungsschritte wurden angekündigt. Die Einzelheiten der endgültigen neuen Verordnung bleiben abzuwarten:

- Die Maskenpflicht entfällt in Außenbereichen, z.B. auf Veranstaltungen, Versammlungen und Wochenmärkten.

- Die Maskenpflicht entfällt teilweise bei Veranstaltungen im Innenbereich mit Sitzungscharakter, z.B. im Kino oder im Theater. Auf den so genannten „Verkehrswegen“, also auf dem Weg zum Platz oder auf den Gängen, muss die Maske getragen werden, am Platz kann sie abgenommen werden.

- Die Testpflicht wird im Sport gelockert, dieser wird im Innenbereich bis 25 erwachsene Sporttreibende ohne Test ermöglicht (bislang zehn Personen).

- Beim Besuch eines Beherbergungsbetriebes ist vor der Anreise ein Test erforderlich, zusätzlich nur noch einmalig nach 72 Stunden. Bei längeren Aufenthalten entfallen die weiteren Tests.

- Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze (z.B. Feste und

Empfänge) dürfen unter Auflagen wieder mit bis zu 250 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 500 Personen draußen stattfinden.

- Veranstaltungen mit Marktcharakter (Flohmärkte, Messen usw.) sind unter Auflagen drinnen wieder mit bis zu 1.250 Personen möglich, draußen mit bis zu 2.500. Die Testpflicht im Innenbereich entfällt.

- Veranstaltungen mit Sitzungscharakter (z.B. Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen) sind unter Auflagen ebenfalls mit bis zu 1.250 (Innenbereich) bzw. 2.500 Personen (draußen) möglich. Die Testpflicht im Innenbereich entfällt.

- Die Durchführung von Wettbewerben und Sportfesten ist innerhalb geschlossener Räume mit maximal 1.250 Personen, außerhalb geschlossener Räume mit maximal 2.500 Personen zulässig.

- Bei Gottesdiensten außerhalb geschlossener Räume wird die zulässige Teilnehmerzahl auf 2.500 erhöht, innerhalb geschlossener Räume auf 1.250.

- Die Quadratmeterbeschränkungen für Verkaufsflächen sowie für Freizeit- und Kultureinrichtungen entfallen.

- Unabhängig vom Modellprojekt können Diskotheken unter strengen Bedingungen wieder öffnen. Erforderlich sind u.a. ein Hygienekonzept, Kontaktdatenerhebung, Maskenpflicht, die Vorlage eines negativen Tests und die Beschränkung der Teilnehmerzahl auf 125 Personen.

 

 

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Pohnsdorf, 12.06.2021

 

Pohnsdorf Wappen

Corona-Informationen für die Gemeinde

Ab Montag, 14. Juni 2021 gelten weitergehende Lockerungen bei der Corona-Bekämpfungsverordnung. Damit kann die Belegung des Dorfgemeinschaftshauses erhöht werden. Für Veranstaltungen im Innenbereich können jetzt mit maximal 50 Personen, im Außenbereich mit maximal 100 durchgeführt werden. Das sind nicht die aus der Verordnung möglichen Obergrenzen, allerdings sind Veranstaltungen nur unter Einhaltung der Hygieneregeln erlaubt (Mindestabstand etc.). Daraus ergibt sich die Obergrenze und je nach Art und Aufbau der Bestuhlung im Dorfgemeinschaftshaus kann sich diese Zahl noch reduzieren. Die Verantwortung für die Einhaltung der Hygieneregeln liegt jeweils beim Veranstalter.

 

Der geänderte Maßnahmen- und Hygieneplan für das Dorfgemeinschaftshaus ist im Downloadbereich verfügbar.

 

Bitte bleiben Sie gesund.

 

Gemeinde Pohnsdorf

 

Marco Lüth

Bürgermeister

 

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Corona-Informationen des Landes

Die niedrigen Inzidenzen machen es möglich: Die Landesregierung hat sich auf weitere Öffnungsschritte verständigt. Angesichts einer 7-Tage-Inzidenz von unter 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen sei diese Entscheidung angemessen und vertretbar.

 

Veranstaltungskonzept wird angepasst

Konkret sind Änderungen am sogenannten Veranstaltungsstufenkonzept beschlossen worden. Demnach dürften künftig mehr Menschen an Veranstaltungen und Versammlungen teilnehmen.

  • So dürfen bei Sportveranstaltungen und -wettbewerben künftig wieder 500 (innen) bzw. 1.000 Personen (außen) dabei sein. Wenn mehr als zehn Erwachsene oder mehr als 25 Kinder in Innenräumen gleichzeitig Sport treiben, benötigen sie weiterhin einen aktuellen Test (außer es stehen mehr als 80 Quadratmeter pro Person zur Verfügung).
  • Sogenannte "Veranstaltungen mit Gruppenaktivität und ohne feste Sitzplätze" wie zum Beispiel Feste und Empfänge dürfen unter Auflagen wieder mit bis zu 125 Personen in geschlossenen Räumen und mit bis zu 250 Personen draußen stattfinden.
  • "Veranstaltungen mit Marktcharakter" wie Flohmärkte und Messen sind unter Auflagen drinnen wieder mit bis zu 500 Personen möglich, draußen mit bis zu 1.000.
  • "Veranstaltungen mit Sitzungscharakter" wie Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen) sind unter Auflagen ebenfalls mit bis zu 500 (Innenbereich) bzw. 1.000 Personen (draußen) zulässig.
  • Bei Versammlungen und Gottesdiensten wird die zulässige Teilnehmer:innenzahl auf 500 (innen) bzw. 1.000 (außen) erhöht. Auftritte von Laienchören vor Publikum sind auch innerhalb geschlossener Räume wieder möglich – allerdings nur, wenn alle Musizierenden getestet sind.

 

Neue Regeln zur Masken- und Testpflicht

Ergänzend dazu gelten ab Montag ebenfalls neue Vorschriften zur Maskenpflicht. Diese gilt auf Parkplätzen vor Geschäften künftig nicht mehr. Auch bei Ferienfreizeiten wird die Maskenpflicht innerhalb der Gruppen aufgehoben.

Darüber hinaus führt die neue Verordnung eine Härtefallregelung für Menschen ein, die aufgrund einer anerkannten körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung nicht getestet werden können. Diese Personen können in seltenen Ausnahmefällen von der Testpflicht befreit werden. In Betriebskantinen gilt ab Montag keine Testpflicht mehr, sofern hier nur Mitarbeiter:innen bewirtet werden.

 

Spaßbäder dürfen wieder öffnen

Mit einem entsprechenden Hygienekonzept dürfen ab der kommenden Woche auch Schwimm- und Spaßbäder wieder ihre Tore für alle öffnen. Bislang war hier lediglich das Bahnenschwimmen und Schwimmkurse erlaubt. Auch die Regeln für Saunen, Dampfbäder und Whirlpools werden gelockert: Sie dürfen künftig wieder von Angehörigen mehrerer Haushalte gleichzeitig betreten werden, sofern die allgemeinen Kontaktregeln eingehalten werden.

 

 

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Pohnsdorf, 09.06.2021

 

Dorfgemeinschaftshaus wieder geöffnet!

Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehaus

Im Bild: Das Dorfgemeinschaftshaus mit dem Feuerwehrgerätehaus; Quelle: Gemeinde Pohnsdorf

 

 

Durch die Öffnungsschritte der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die nächsten Schritte zum „normalen gesellschaftlichen Leben“ zu gehen.

Die Gemeinde Pohnsdorf hat das Dorfgemeinschaftshaus für die Aktivitäten der Vereine und Gruppierungen wieder geöffnet. Vermietungen an Einwohnerinnen und Einwohner aus Pohnsdorf sind ebenfalls wieder möglich.

 

Alle Veranstaltungen müssen die Vorgaben des Maßnahmen- und Hygienekonzeptes zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Pohnsdorf einhalten. Über diesen Link gelangen Sie zum Maßnahmen- und Hygienekonzept.

 

Wir freuen uns mit allen aktiven Nutzern des Dorfgemeinschaftshauses, dass diese Schritte hin zur Normalität möglich sind.

 

 

Gemeinde Pohnsdorf

 

Marco Lüth

Bürgermeister

 

 

 

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Pohnsdorf, 02.06.2021Schleswig-Holstein Logo

- Registrierung für Impftermine in den Impfzentren ab 3. Juni

- Aufhebung der Impfpriorisierung bei Haus- und Fachärzten

 

 

Registrierung für Impftermine in den Impfzentren ab 3. Juni

Die Landesregierung hat am 1. Juni darüber informiert, dass das neue Terminvergabesystem für die Impfzentren am 3. Juni 2021 startet. Folgende weitere Informationen sind dem zu entnehmen.

 

Neues Terminvergabeverfahren

- Alle Angehörigen der Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 gem. der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes können sich ab Donnerstag, 3. Juni, 9:00 Uhr unter www.impfen-sh.de für einen Impftermin in einem Wunsch-Impfzentrum registrieren.

- Die Geltung der Priorisierung für bestimmte Personengruppen bleibt in den Impf-zentren erhalten. Die Registrierung ist also zunächst nur für Personen der Prioritätsgruppen 1, 2 und 3 möglich. Das umfasst nunmehr auch Minderjährige zwischen 12 und 15 Jahren, die beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen zu einer der Prioritätsgruppen gehören. In die Entscheidung, wann Schleswig-Holstein auch für die Impfzentren die Priorisierung beendet, wird einfließen, wie schnell bisher priorisierte Impfberechtigte ein Impfangebot erhalten können und wieviel Impfstoff über den Bund wann zur Verfügung gestellt werden kann.

- Die Registrierungs-Startphase zur Einführung des neuen Systems läuft bis Mon-tag, 7. Juni, 13 Uhr. Es spielt für die Terminvergabe keine Rolle, wann sich inner-halb dieses Zeitraums Personen registrieren. Anzugeben sind die üblichen Daten zur Terminvereinbarung sowie das gewünschte Impfzentrum. Personen, die keine Möglichkeit der Registrierung per Internet haben, können sich per Telefon unter 0800 455 655 0 (Mo.-Sa. 08:00 – 18:00 Uhr) registrieren.

- Nach der Startphase erfolgt eine erste Zuteilung vorhandener Termine für die kommende Woche ab dem 9. Juni in einem Zufallsverfahren. Personen erhalten eine Mail, mit der die vorgenommene Registrierung bestätigt wird. Sobald ein Termin verfügbar ist, erhalten die Personen eine Terminbestätigung sowie die Aufklärungsbögen per Mail. Terminbestätigungen werden spätestens 24 Stunden vor dem Termin versandt. Personen ohne email-Adresse wird der zugewiesene Termin telefonisch mitgeteilt.

- Aufgrund der anhaltenden Impfstoffknappheit kann es mehrere Wochen dauern, bis ein Termin zugewiesen wird. Es ist also weiterhin Geduld notwendig.

- Die Registrierung wird nach dieser Startphase weiter und grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung möglich sein. Die Zuteilung der Termine erfolgt mit Fortschreitung der Impfstofflieferungen. Wenn die Zuteilung der Termine für die registrierten Personen aus der Startphase erfolgt ist, wird die weitere Zuteilung fortlaufend nach der Reihenfolge des Eingangs der Registrierungen erfolgen.

- Personen, die den zugeteilten Termin im Impfzentrum ihrer Wahl nicht wahrnehmen können oder wollen, müssen diesen unbedingt so früh wie möglich stornieren, um so die Termine für andere freizugeben. Eine Auswahl des Zeitpunktes oder eine Umbuchung von zugewiesenen Terminen ist nicht möglich. Eine erneute Registrierung ist möglich.

- Eine Person darf nur einmal registriert sein. Überprüfungen werden vorgenommen. Es besteht die Möglichkeit bis zu drei verschiedene Personen gleichzeitig zu registrieren. Gemeinsam registrierten Personen wird nach Möglichkeit ein gemeinsamer Impftermin zugewiesen.

- Das gewünschte Impfzentrum kann frei gewählt werden. Die Kapazitäten der Impfzentren, die auch für Zweitimpfungen genutzt werden, variieren. Als Orientierungshilfe nennt das Ministerium für die Impfzentren folgende Kapazitäten für die Zahl der Impfungen pro Tag:

o Bad Schwartau: 320

o Bad-Oldesloe: 800

o Brunsbüttel: 320

o Büdelsdorf: 320

o Elmshorn: 480

o Eutin: 320

o Flensburg: 480

o Geesthacht: 320

o Gettorf: 480

o Großhansdorf: 320

o Heide: 320

o Husum: 320

o Itzehoe: 480

o Kaltenkirchen: 320

o Kiel: 800

o Kropp: 320

o Lensahn: 160

o Lübeck: 800

o Mölln: 320

o Neumünster: 800

o Niebüll: 160

o Norderbrarup: 320

o Norderstedt: 320

o Plön: 160

o Prisdorf: 960

o Reinbek: 320

o Schönberg: 320

o Wahlstedt: 480

 

Impftermine für den 7. und 8. Juni buchbar bis 2. Juni nach bisherigem Verfahren

Da Termine in den Impfzentren bis einschließlich 6. Juni vergeben sind und mit dem neuen System erst Termine ab dem 9. Juni vergeben werden können, werden freie Erstimpfungstermine für den 7. und 8. Juni sukzessive über die Restterminvergabe (bisheriges Verfahren über www.impfen-sh.de) bis einschließlich 2. Juni buchbar gemacht.

 

Aufhebung der Impfpriorisierung bei Haus- und Fachärzten

Ab dem 7. Juni wird für Covid-19 Impfungen die Priorisierung bei Haus- und Fachärzten bundesweit aufgehoben. In der Regel werden auch sie weiterhin Menschen der Prioritätsgruppen 1-3 vorrangig impfen. Auch in den Praxen ist der Impfstoff weiterhin knapp.  

 

Quelle: SHGT

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Pohnsdorf, den 01.06.2021

 

Pohnsdorf Wappen

 

Durch die Öffnungsschritte der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die nächsten Schritte zum „normalen gesellschaftlichen Leben“ zu gehen.

Die Gemeinde Pohnsdorf hat das Dorfgemeinschaftshaus für die Aktivitäten der Vereine und Gruppierungen wieder geöffnet. Vermietungen an Einwohnerinnen und Einwohner aus Pohnsdorf sind ebenfalls wieder möglich.

 

Alle Veranstaltungen müssen die Vorgaben des Maßnahmen- und Hygienekonzeptes zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Pohnsdorf einhalten. Über diesen Link gelangen Sie zum Maßnahmen- und Hygienekonzept.

 

Wir freuen uns mit allen aktiven Nutzern des Dorfgemeinschaftshauses, dass diese Schritte hin zur Normalität möglich sind.

 

 

Gemeinde Pohnsdorf

 

Marco Lüth

Bürgermeister