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Coronainformationen 01.01.2021 - 31.01.2021

Pohnsdorf, den 26. 01. 2021

Corona-Informationen

 

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1) Anschreiben des Gesundheitsministeriums an Impfberechtigte

2) Landesregierung legt Perspektivplan vor

3) Gewinnung von Testpersonal für Pflege und Eingliederungshilfe

4) Maskenverteilaktion: Klarstellungen zur Qualität der Masken

5) Warnung vor gefälschten Schreiben mit Briefkopf des Landes

6) Keine Öffnung des Einzelhandels für Beratungsgespräche

 

1) Anschreiben des Gesundheitsministeriums an Impfberechtigte

Zur Umsetzung des neuen Verfahrens zur erleichterten Vergabe von Impfterminen für Hochbetagte erhalten ab dem 28. Januar 2021 zunächst alle Bürgerinnen und Bürger über 88 Jahren ein individualisiertes Schreiben des Gesundheitsministeriums, mit dem ab dem 1. Februar 2021 unter einer speziellen, kostenlosen Hotline und mit Hilfe einer persönlichen PIN ein Impftermin gebucht werden kann. In der zweiten Versandwelle erhalten diejenigen über 85-Jahren ein entsprechendes Schreiben. Allen Angeschriebenen wird ein Impftermin zugesagt. Das Verfahren soll dazu dienen, insbesondere den hochbetagten Berechtigten einen eigenen Weg zu Buchung der Impftermine zur Verfügung zu stellen. Diese sollen und müssen daher nicht mehr die bisher bekannten allgemeinen Hotlines zu Buchung der Impftermine nutzen. Deswegen wird zunächst auch nur eine bestimmte Teilgruppe der aktuell Impfberechtigten angeschrieben. Diese müssen den Anruf daher auch nicht gleich zum erstmöglichen Zeitpunkt versuchen. So soll ein abermaliges „Überlaufen“ der Hotline vermieden werden.

 

Ab wann alle anderen aktuell Impfberechtigten über die öffentlich bekannten Hotlines oder die Internetplattform www.impfen-sh.de wieder Impftermine buchen können, steht nach wie vor nicht fest. Dies ist abhängig von der Verfügbarkeit neuer Impfstoffdosen. Außerdem hat das Gesundheitsministerium die Impfzentren über das Verfahren informiert, wenn Impfberechtigte einen Antrag auf Priorisierung ihrer Impfung stellen. Über diese Anträge entscheiden nicht die Impfzentren, sondern zentral das Gesundheitsministerium. Die Impfzentren wurden gebeten, all diese Anträge an das Gesundheitsministerium weiterzuleiten. Von dort aus werden die Antragsteller eine Nachricht erhalten. Den Impfzentren wurde eine Standardantwort an die Antragsteller zur Verfügung gestellt, in dem dieses Verfahren beschrieben wird.

 

2) Landesregierung legt Perspektivplan vor

Die Landesregierung hat sich am 26.01.2021 auf einen Perspektivplan zur schrittweisen Öffnung wegen der Corona-Pandemie stillliegender Lebensbereiche verständigt. Vorrang bei allen Entscheidungen sollen die Bereiche Kinderbetreuung und Schule haben. Ziel ist eine inzidenzbasierte Vorgehensweise für die Zeit nach dem 14. Februar 2021. Diese Verständigung der Landesregierung soll Grundlage für die Diskussion zwischen Bund und Ländern sein. Schleswig-Holstein wolle keinen Sonderweg gehen. Es ist also nicht zwingend, dass der Plan exakt so in Schleswig-Holstein umgesetzt wird. Die Landesregierung hofft aber, mit dem Plan eine „Blaupause“ für eine bundesweitere Verständigung liefern zu können. Die politischen Verabredungen zwischen Bund und Ländern und die jeweilige Anpassung der landesrechtlichen Vorschriften bleiben abzuwarten.

 

Leitwert für Entscheidungen über Maßnahmen ist der 7-Tage-Inzidenzwert beim Infektionsgeschehen. Die Inzidenzwerte werden mit Hilfe eines dynamischen Faktors validiert. Dieser dynamische Faktor soll die jeweilige Auslastung der Intensivkapazitäten, die Reproduktionszahl, den so genannten R-Wert und weitere epidemiologische Aspekte, wie das Auftreten von Mutationen, die Situation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und in der Perspektive auch die Impfquote in die Entscheidung über Öffnungsschritte einbeziehen. Der vier Stufen umfassende Perspektivplan bezieht sich auf alle durch die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung betroffenen Lebensbereiche. Die 3 Stufen mit Lockerungen umfassen jeweils 2 Phasen, eine nach 7 Tagen Unterschreitung des jeweiligen Inzidenzwertes und eine nach 21 Tagen Unterschreitung. Eine Gesamtfassung des Perspektivplans ist als Anlage beigefügt. Eine kürzere Übersicht der vier Stufen mit den wichtigsten vorgesehenen Öffnungsschritten ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Hier die Gesamtfassung des Perspektivplans

Hier die kürzere Übersicht der vier Stufen

 

3) Gewinnung von Testpersonal für Pflege und Eingliederungshilfe

Am 25. Januar 2021 hat die Bundesagentur für Arbeit eine Internetseite gestartet, mit der zusätzliche Kräfte zur Durchführung von Antigen-Schnelltests bei Personal und Besuchern von Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe gewonnen werden soll. Die Internetseite ist zu finden unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/corona-testhilfe 

Folgendes Verfahren ist vorgesehen: Kreis und kreisfreie Städte können den Bedarf für Freiwillige direkt der Bundesagentur für Arbeit melden. In der Meldung sollten die Angaben zum Bedarf möglichst konkret bezeichnet werden. Die entsprechenden Kreise werden auf der Internetseite der Bundesagentur genannt. Freiwillige wiederum können sich über eine Hotline bei der Bundesagentur melden, wenn sie in einem der dort genannten Kreise bei der Durchführung von Tests helfen wollen. Diese Interessenbekundungen werden von der Bundesagentur in einem den Vorgaben des Datenschutzes entsprechenden Verfahren an die entsprechenden Kreise vermittelt. Neben Personen aus medizinischen, pflegerischen und sonstigen Heilberufen oder mit einer sozialen Ausbildung können sich auch geeignete Person ohne medizinische Vorbildung melden. Diese erhalten eine Schulung. Die Schulung der Freiwilligen wird vor Ort vom Deutschen Roten Kreuz übernommen. Die Anstellung erfolgt bei den jeweiligen bedarfsmeldenden Einrichtungen. Die Hotline der Bundesagentur für Freiwillige ist erreichbar unter der Telefonnummer

0800 4 555532 (gebührenfrei, montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr). Nähere Informationen finden sich auf der oben genannten Internetseite.

 

4) Maskenverteilaktion: Klarstellungen zur Qualität der Masken

Aufgrund von Nachfragen, die sich insbesondere auf eine laufende Rückrufaktion in Bayern beziehen, hat das Gesundheitsministerium Klarstellungen hinsichtlich der Qualität der vom Land über die Kreise bzw. Gemeinden/Ämter an Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen etc. zu verteilenden medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung vorgenommen. Die Klarstellungen lauten wie folgt:

„Bei den im Rahmen der Verteilung von Mund-Nasen-Schutz (MNS) durch das Gesundheitsministerium an verschiedene Bereiche im Land (Schulen, Kitas, Kindertagespflegepersonen, Eingliederungshilfe, Pflege, Polizei und stationäre Jugendhilfe) handelt es sich um MNS des Typs II der EN 14683.

Es gibt keine qualitativen Mängel bei den verausgabten MNS des Typs II des Herstellers LyncMed Medical Technology!

Medizinische Gesichtsmasken, die als MNS verwendet werden, werden entsprechend der bakteriellen Filterleistung in zwei Typen (Typ I und Typ II) eingeteilt. Wobei Typ II nochmals dahingehend unterteilt wird, ob die Maske flüssigkeitsresistent ist oder nicht. Medizinische Masken mit einem Spritzwiderstand werden mit einem aufgedruckten R gekennzeichnet. Dieser Spritzwiderstand wird insbesondere für das Durchführen chirurgischer Eingriffe benötigt.

In Bayern wurden die betreffenden Masken aufgrund eines formalen Fehlers als nicht verkehrsfähig zurückgezogen. In dem Fall bestand der Mangel darin, dass die Masken fälschlicherweise als Typ II R deklariert wurden.

Durch die zuständige Fachabteilung des MSGJFS erfolgte eine nochmalige Prüfung der Protokolle/Testberichte des MNS vom Hersteller LyncMed Medical Technology, welcher durch die Firmen Quoadt Holding GmbH und Intermedic in Verkehr gebracht wurden. Es haben sich darüber hinaus auch keine Indizien ergeben, dass die mikrobiologische Reinheit (Keimbelastung) oder die biologische Kompatibilität (zytotoxisch/irritativ) dieser Medizinprodukte in Frage zu stellen wären.

Insofern möchten wir gern noch einmal ausdrücklich Entwarnung geben! Die zu verteilenden MNS sind qualitativ einwandfrei.“

 

Außerdem hat das Gesundheitsministerium auf Nachfrage des SHGT bestätigt, dass die vom Land verteilten Masken auch die Anforderungen an die qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung gemäß § 2a Abs. 1a der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes erfüllen und damit auch in Geschäften und im öffentlichen Personenverkehr getragen werden können.

 

5) Warnung vor gefälschten Schreiben mit Briefkopf des Landes

Das Gesundheitsministerium hat am 25. Januar 2021 vor gefälschten Schreiben mit dem Briefkopf des Landes gewarnt. Zurzeit würden gefälschte Schreiben mit dem Briefkopf des Landes Schleswig-Holstein bzw. des Gesundheitsministeriums mit Falschinformationen zum Coronavirus unter anderem in Briefkästen verteilt. Darin enthalten sind Falschinformationen zum Umgang mit Masken- und Quarantäneverweigerern sowie zu Maßnahmen des Landes Schleswig-Holstein. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Schreiben gefälscht sind und weder von der Landesregierung noch vom Gesundheitsministerium erstellt oder verschickt wurden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

 

Informationen und Tipps, wie sich Bürger gegen Betrüger und Falschinformationen schützen können, sind zu finden unter folgendem Link: https://www.zusammengegencorona.de/informieren/betrueger-und-fake-news-bleiben-sie-wachsam/ 

 

6) Keine Öffnung des Einzelhandels für Beratungsgespräche

Das Gesundheitsministerium hat am 26. Januar 2021 eine Auslegung der Corona-Bekämpfungsverordnung zur Schließung des Einzelhandels gemäß § 8 der Corona-bekämpfVO übermittelt. Dabei geht es um die Frage, ob eine Öffnung der Einzelhandelsgeschäfte zu Beratungsgesprächen (zum Beispiel Küchenplanung) zulässig ist, da es sich hierbei ja nicht um einen „Kauf“, sondern vielmehr um eine „Dienstleistung“ handele.

Die Rechtsauffassung des Gesundheitsministeriums dazu ist folgende:

 

„Die Schließung des Einzelhandels über § 8 Absatz 1 LVO gilt auch für dem Kauf vorgelagerte Beratungsgespräche, d.h. eine Aufspaltung des Vertrages in einen „Dienstleistungsvertrag“ und in einen „Kaufvertrag“ ist aus hiesiger Sicht unzulässig. Jeder Kaufvertrag enthält – insbesondere bei hochpreisigen Waren – in der Regel auch Beratungselemente, ohne dass diese einen eigenständigen Vertrag darstellen würden. Offensichtlich soll eine derartige „gewollte“ Aufspaltung nur dazu dienen, in Umgehung des Verordnungszwecks (nämlich soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren) doch noch eine Öffnung der Geschäfte zu erreichen. Die Folge wäre, dass die Innenstädte und die Geschäfte wieder „voll“ wären.“

 

(Quelle: SHGT)

 

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Pohnsdorf, 20.01.2021 

 

Coronavirus: Aktuelle Informationen

 

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1. Verschärfung und Verlängerung der Einschränkungen bis 14.02.2021

2. Stellungnahme der Kommunalen Landesverbände 

3. Aktion zur Verteilung von Masken durch die Kommunen

4. Aktuelle Hinweise für Schulen

5. Corona-Schutzimpfung: Neue Termine nicht vor Anfang/Mitte Februar

 

1. Verschärfung und Verlängerung der Einschränkungen bis 14.02. 2021

Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben sich am 19. Januar 2021 auf die Fortführung und Verschärfung der bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geeinigt. Betont wird abermals das Ziel, die Infektionszahlen dauerhaft unter eine 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken.

 

Hier der Beschluss der Bund/Länder Beratungen vom 19.01.2021

 

Aus diesem Beschluss sind folgende konkrete Maßnahmen hervorzuheben:

- Die bisherigen Maßnahmen sollen zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 weiter gelten. Das gilt auch für die Schließung von Schulen und Kitas.

- Bis erarbeiten Bund und Länder ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie.

- Private Zusammenkünfte bleiben weiterhin auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal eine weitere Person beschränkt. Dabei trage es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).

- Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) konkretisiert.

- Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sollen so reduziert werden, dass das Fahrgastaufkommen deutlich zurückgeht und so in der Regel Abstände gewahrt werden können. Dazu sollen Homeoffice, die Entzerrung des Pendleraufkommens in den Stoßzeiten und zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel dienen.

- Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen.

- Für Gottesdienste werden bestimmte Einschränkungen vorgesehen, die denen in § 13 der Corona-BekämpfVO des Landes im Wesentlichen entsprechen.

- Eine Verordnung des Bundes soll Arbeitgeber befristet bis zum 15. März 2021 dazu verpflichten, überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es nach ihrer eingehenden Prüfung zulassen.

- Wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, sind ohne ausreichende Abstände medizinische Masken einzusetzen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

- Zur Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhandware und Software zu-künftig im Jahr der Anschaffung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Davon sollen auch diejenigen profitieren, die im Home-Office arbeiten.

- Bund und Länder wollen Studierende auf das System SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) anwerben und schulen, damit diese in den bevorstehenden Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April die Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung unterstützen. Die Kreise sollen dazu verpflichtet werden, dieses System zu nutzen, also bis Ende Februar auch von bestehenden Systemen darauf umzustellen.

- Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird nochmals verbessert, insb. für den Einzelhandel und durch Vereinfachung der Zugangsvoraussetzungen sowie An-hebung der monatlichen Förderhöchstbeträge. Die Abschlagszahlungen sollen deutlich angehoben und im Februar ausgezahlt werden. Die abschließenden Auszahlungen sollen im März erfolgen werden.

- Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt.

 

Der Ministerpräsident hat für die Landesregierung dazu angekündigt, dass diese Beschlüsse auch für Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Der Landtag berät am 20.01.2021 in einer Sondersitzung darüber. Die Beschlüsse erfordern relativ wenige Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes. Es ist davon auszugehen, dass eine Änderung der Corona-BekämpfVO bis Ende der laufenden Woche erfolgt.

 

2. Stellungnahme der Kommunalen Landesverbände 

Die Vorsitzenden der Kommunalen Landesverbände haben am 18. Januar 2021 über die in dieser Kalenderwoche anstehenden Entscheidungen zur weiteren Eindämmung des Coronavirus beraten. Als Ergebnis haben die Kommunalen Landesverbände am 18 Januar 2021 eine Presseerklärung veröffentlicht.

 

Hier die Presserklärung der kommunalen Landesverbände

 

Darin danken die Kommunalen Landesverbände zunächst den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Kommunalverwaltungen, ohne deren Einsatz Schleswig-Holstein nicht so gut durch die Pandemie gekommen wäre. Hervorgehoben wird, dass die Kommunen auf vielfache Weise eine Hauptlast der Pandemiebekämpfung tragen. Die kommunalen Landesverbände sprechen sich für eine kurze zeitliche Verlängerung der bestehenden Maßnahmen in den Februar hinein und gezielte Verschärfungen zum Beispiel im Bereich der Maskenpflicht aus. Sie lehnen aber Ausgangssperren und eine 15-Kilometer Begrenzung des Bewegungsradios ab. Nicht nur seien der Effekt solcher Maßnahmen fraglich und eine Kontrolle kaum möglich, es leide vor allem auch die Akzeptanz in der Bevölkerung. Eingefordert wird parallel zu Beschränkungsmaßnahmen auch ein Fahrplan für Lockerung, der inzidenzbasiert sein muss.

 

3. Aktion zur Verteilung von Masken durch die Kommunen 

Für die maßgeblich von den Kommunen unterstützte Aktion zur Verteilung der vom Land kostenlos zur Verfügung gestellten Masken an bestimmte Einrichtungen hat das Gesundheitsministerium für eine Reihe entstandener Fragestellungen ergänzende Informationen zur Verfügung gestellt. Wesentlich ist insbesondere die Ankündigung, dass die an die Ämter und amtsfreien Gemeinden gehenden Kontingente für die Kitas und Schulen per DHL und gegebenenfalls mit Unterstützung eines Logistikdienstleisters versandt werden.

 

4. Aktuelle Hinweise für Schulen

Das Bildungsministerium hat den Schulleitungen mit Schreiben vom 19. Januar 2021 weitere Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf aktuell anstehende schulische Aufgaben übermittelt. Folgende wesentliche Informationen sind hervorzuheben:

- Zeugnisse können nicht im üblichen Rahmen ausgeteilt werden. Zulässig ist es hingegen, dass sich Schüler oder Eltern die Zeugnisse einzeln zu vereinbarten Zeitpunkten abholen. Die Schulen werden gebeten, dies zu organisieren, gegebenenfalls auch über mehrere Tage hinweg in den Februar hinein. Ein Versand von Zeugnissen per Post kommt grundsätzlich nicht in Betracht, außer für beurlaubte oder erkrankte Schüler oder in besonderen Ausnahmefällen.

- Weitere Empfehlungen werden gegeben. Für die Rückgabe korrigierte Klassen-arbeiten und Leistungsnachweise an die Schüler.

- Für den Sportunterricht wird betont, dass auch in den Abschlussklassen gegenwärtig ausschließlich Distanzlernformate zulässig sind, in denen prüfungsrelevante theoretische Themenfelder erarbeitet werden können.

- Das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen soll persönlich vor Ort erfolgen, sofern dies unter Beachtung des Infektionsschutzes möglich ist. Dafür sollen die Schulen Termine vergeben und Anmeldeformulare auf den Internetseiten der Schulen platzieren. Die Anmeldezeiträume sollen bevorzugt in den Nachmittag gelegt werden. Schulen sollen dafür Verkehrswege und einen Wartebereich ausweisen. Der Anmeldezeitraum wird um zwei Tage nach vorn erweitert, und zwar auf den Zeitraum vom 18. Februar 2021 bis 3. März 2021. Soweit Beratungsgespräche notwendig sind, können diese nach Terminvergabe unter Beachtung der Hygieneregeln in Präsenz stattfinden.

- Für die Unterstützung von Schülern im Laufe des zweiten Schulhalbjahres können die Schulen zusätzlich Studierende oder externe Anbieter einsetzen, die durch das Land finanziert werden.

 

Hier das Schreiben des Bildungsministeriums vom 19.01.2021

 

5. Corona-Schutzimpfung: Neue Termine nicht vor Anfang/Mitte Februar

Nachdem die ursprünglich für den 19.1.2021 geplante Vergabe von neuen Terminen für die Erstimpfung abgesagt worden war hat das Gesundheitsministerium am 19.01.2021 das weitere Vorgehen für den Impfplan in Schleswig-Holstein konkretisiert. Bis zur Gewährleistung höherer Impfstoffmengen gelten folgende Anpassungen:

- Als Reaktion auf die geringeren Liefermengen wird Schleswig-Holstein vorerst einen besonderen Schwerpunkt auf die Absicherung der Zweitimpfung legen. Alle terminierten Zweitimpfungen finden auch in den kommenden Wochen wie geplant in den Impfzentren statt. Auch in den Kliniken werden die Zweitimpfungen wie vorgesehen stattfinden. Ebenfalls konzentrieren sich die mobilen Impfteams seit der 3. Kalenderwoche auf die Zweitimpfungen. Außerdem werden begonnene Impfserien abgeschlossen und Impflücken in Alten- und Pflegeeinrichtungen z.B. bei neuen Bewohnerinnen und Bewohnern geschlossen.

- Aus diesem Grund wird die angekündigte Aussetzung der Vergabe von Impfterminen für die Erstimpfungen in den Impfzentren zunächst weitergeführt. Auch wird es in den Kalenderwochen 4 und 5 jeweils weniger Erstimpfungen in den Einrichtungen geben. Mit neuen Terminen in den Impfzentren ist für den Impfstoff von BioNtech/Pfizer nicht vor Mitte Februar zu rechnen, vorher allenfalls für den Impfstoff von AstraZeneca, falls dieser wie erwartet Ende Januar zugelassen wird.

- Die Landesregierung wird informieren, sobald mehr Impfstoff und damit mehr Terminangebote für Impfungen in Impfzentren zur Verfügung stehen.

 

(Quelle: SHGT)

 

 

 

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Pohnsdorf, 14.01.2021 

 

Coronavirus: Aktuelle Informationen

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1. Impfzentren: Gesundheitsministerium ergänzt Buchungssystem und erleichtert Terminvergabe für Gruppe der über 80-Jährigen

2. Land erstattet Stornokosten für Klassenfahrten bis Ende 2020

3. Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Quarantäneverordnung

4. Aktueller Sachstand zu Wirtschaftshilfen des Bundes

5. Pflichten für Einreisende aus Risikogebieten verschärft

 

 

1. Impfzentren: Gesundheitsministerium ergänzt Buchungssystem und erleichtert Terminvergabe für Gruppe der über 80-Jährigen

Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium wird wie angekündigt den Zugang zum Anmeldesystem für Termine in den Impfzentren noch einmal erleichtern: Rund 220.000 impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die 80 Jahre oder älter sind, werden ab dem 28.01.2021 ein Informationsschreiben mit einem persönlichen Pin-Code und einer Telefonnummer erhalten. Diese Ergänzung zum bestehenden Anmeldesystem hat Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg im Sozialausschuss des Landtags vorgestellt.

 

Mit der zusätzlichen Möglichkeit können sich die Seniorinnen und Senioren ohne Zeitdruck telefonisch registrieren und bereits für ihren persönlichen Impftermin in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren registrieren lassen. Die in dem Anschreiben vermerkte Telefonnummer soll ab dem 1. Februar montags bis freitags jeweils zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung stehen. Erster buchbarer Termin soll der 8. Februar sein. Im Unterschied zu bisher, werden Terminbuchungen für über 80jährige dabei nicht nur für die Folgewoche, sondern für einen längeren Zeitraum möglich sein.

 

In den vergangenen drei Wochen waren jeweils dienstags binnen kürzester Zeit alle Termine für die erste priorisierte Gruppe (80 Jahre oder älter, Mitarbeitende in der Altenpflege oder der Notfallrettung usw.) ausgebucht – insgesamt rund 45.000. 87 Prozent der bisher angemeldeten Menschen sind 80 Jahre oder älter.

 

Das bestehende Internet-Portal unter www.impfen-sh.de wird weiterhin für alle anderen Gruppen der höchsten Priorisierung nach Bundesverordnung zur Verfügung stehen. Dort werden Impfberechtigte, die nicht zur Gruppe der über 80-jährigen gehören, weiterhin wöchentlich Termine buchen können. Hierfür wird ebenfalls ein festes Kontingent an Impfdosen bereitgehalten. Auch telefonisch wird es dieser Gruppe möglich sein, Termine zu buchen. Für die Gruppe der über 80-jährigen gilt das beschriebene vereinfachte Buchungsverfahren.

 

Bis die Ergänzung der Terminvorgabe losgeht, werden wie angekündigt am 19. Januar und 26. Januar 8:00 Uhr über die beiden Möglichkeiten der Online-Buchung und der Telefon-Hotlines Buchungsmöglichkeiten geschaltet.

 

Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass das Impfintervall zwischen Erst- und Zweitimpfungen aufgrund der gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko, RKI Empfehlung) angepasst wird. Die Zweitimpfung soll innerhalb des durch die Zulassungsstudien abgedeckten Zeitraumes von derzeit 42 Tagen erfolgen. Der kürzlich zugelassene Moderna-Impfstoff hat ein Mindestintervall von 28 Tagen zwischen Erst- und Zweitimpfung, beim BioNtech/Pfizer Impfstoff liegt das Mindestintervall bei 21 Tagen. Schleswig-Holstein wird auch aus logistischen Gründen das Intervall einheitlich auf 35 Tage anpassen.  Dies hat keine Auswirkungen auf bisher in den Impfzentren gebuchten Termine der Zweitimpfung – diese bleiben bestehen wie gebucht

 

2. Land erstattet Stornokosten für Klassenfahrten bis Ende 2020

Die Landesregierung hat am 11. Januar 2021 eine Richtlinie veröffentlicht, auf deren Grundlage Eltern im Fall einer persönlichen Härte auch Stornokosten für Klassenfahrten vom Land ersetzt bekommen, die zwischen dem 01.08.2020 und dem 31.12.2020 stattgefunden hätten und die bis zum 13. März 2020 gebucht worden waren. Bisher war der Ersatz von Stornokosten für Klassenfahrten auf das Schuljahr 2019/2020. Anträge sind bis spätestens 15. Februar 2021 über den jeweiligen Klassenlehrer einzureichen. Bis zum 01. März 2021 müssen die Unterlagen beim Bildungsministerium vorliegen. Die Richtlinie und entsprechende Antragsformulare sind im Internet zu finden unter folgendem Link:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/richtlinie_stornokosten_2021.html  

 

3. Neuer Bußgeldkatalog zur Corona-Quarantäneverordnung

Nach der Neufassung der Corona-Quarantäneverordnung vom 8. Januar hat die Landesregierung am 13.01.2021 auch eine Neufassung des Bußgeldkataloges zur Corona-Quarantäneverordnung beschlossen. Der neue Bußgeldkatalog gilt ab sofort. Die Neufassung enthält neben redaktionellen Anpassungen vor allem einen Bußgeldrahmen für den neuen Bußgeldtatbestand der Einreise ohne Vorlage eines Testergebnisses.

 

Hier der Bußgeldkatalog zur Corona-Quarantäneverordnung

 

4. Aktueller Sachstand zu Wirtschaftshilfen des Bundes

Zu den Wirtschaftshilfen des Bundes (Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe II und Überbrückungshilfe III) hat das Projektmanagementbüro Überbrückungshilfe Schleswig-Holstein über den aktuellen Sachstand informiert. Darin wird insbesondere. über den Bearbeitungsstand der einzelnen Programme und den Start der Auszahlung der Novemberhilfe berichtet. 

 

Hier das Schreiben zu den Wirtschaftshilfen des Bundes

 

5. Pflichten für Einreisende aus Risikogebieten verschärft

Die Einreiseverordnung, die das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, zielt darauf ab, die Eintragung von Corona-Infektionen aus ausländischen Gebieten mit einem erhöhten oder besonders hohen Risiko zu minimieren. Wer sich in einem solchen Risikogebiet aufgehalten hat und in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss Anmelde-, Test- und Nachweispflichten erfüllen.

 

Unterschieden werden drei Arten von Risikogebieten im Ausland:

  • Gebiete, für die das Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit festgestellt hat
  • Hochinzidenzgebiete mit einer Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, mindestens aber 200 beträgt
  • Gebiete, in denen besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind

 

Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Einreisende, bevor sie einreisen, grundsätzlich und wie bisher eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise müssen sie über einen Nachweis verfügen, dass sie bei Einreise nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen. Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss den Nachweis bereits bei Einreise mit sich führen und auf Anforderung des Beförderers bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorlegen. Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin. Eine Ausweisung von Hochrisikogebieten erfolgt auf der Internetseite

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

Eine weitere Neuerung: Ab 1. März müssen Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Kunden per SMS über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren.

 

Hier die Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Virusgefahren

 

(Quellen: Land SH, SHGT, Bundesregierung)

 

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Pohnsdorf, 07.01.2021 (akt. 10.01.2021)

 

Coronavirus: Aktuelle Informationen

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Hier die Corona-Bekämpfungsverordnung vom 08.01.2021 gültig ab dem 11.01.2021

 

Hier die Corona-Quarantäneverodnung vom 08.01.2021 gültig ab dem 11.01.2021

 

Hier die Schulen-Corona Verordnung vom 08.01.2021 gültig ab dem 09.01.2021

 

- Land erstattet Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen

- So geht es weiter an Kitas und Schulen

- Verlängerung Lockdown und weitere Einschränkungen beschlossen

- Sondersitzung des Landtages am 7. Januar 2021

- Impfzentren haben am 4. Januar 2021 ihre Arbeit aufgenommen

 

Finanzministerin Monika Heinold, Sozialminister Dr. Heiner Garg und Bildungsministerin Karin Prien haben gestern im Rahmen einer Pressekonferenz weitere Details zur Umsetzung des Beschlusses von Bund und Ländern für die Bereiche Kitas und Schulen vorgestellt. Der Ministerpräsident wird außerdem heute in der Sondersitzung des Landtages eine Regierungserklärung abgeben.

 

Land erstattet Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen

Das Land wird für Januar 2021 die Beiträge für Kita und Ganztagsbetreuung an Schulen erstatten. Die Landesregierung geht davon aus, dass für die Erstattung der Kita- und Ganztagsbetreuungsbeiträge an die Träger für Januar rund 25 Mio. Euro benötigt werden. Rund 15 Mio. Euro sollen über die noch freien Mittel für die Kompensation aus dem Frühjahr finanziert werden, die verbleibenden rund 10 Mio. Euro über den mit dem Notkredit aufgelegten Härtefallfonds.

 

So wird das Land unabhängig davon, ob die Eltern ihr Kind zu Hause betreuen oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, die Kosten der Elternbeiträge über-nehmen. Dies gilt auch für den Bereich der Kindertagespflege. Das konkrete Verfahren der Abwicklung soll analog des Verfahrens im Frühjahr 2020 erfolgen. Die Details will das Land mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Trägerverbänden in den nächsten Tagen klären.

 

So geht es weiter an Kitas und Schulen

• Kita-Notbetreuung wird fortgesetzt: Der Kita-Betrieb in Schleswig-Holstein soll sich weiterhin an dem bekannten Stufenkonzept orientieren. Die Betretungsverbote werden fortgeführt. Eine Notbetreuung soll aber auch weiterhin zur Verfügung stehen.

• Erhöhung des Kinderkrankengeldes: Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil und 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Dieser Anspruch soll – anders als bisher – auch dann gelten, wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, weil die Betreuungseinrichtung pandemiebedingt geschlossen ist bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

• Erstattung von Verdienstausfall: Die behördlich angeordneten Betretungsverbote ermöglichen es nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) außerdem, dass berufstätige Eltern 67 Prozent ihres entstandenen Verdienstausfalls für längstens zehn Wochen, Alleinerziehende für längstens 20 Wochen erstattet bekommen können.

• Schulen: Ab dem 11. Januar sollen die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein in Distanz lernen, der Präsenzunterricht in den Schulen bleibt weiterhin ausgesetzt. Allerdings sollen alle Abschlussjahrgänge ab 11. Januar entsprechende Lern- und Vorbereitungsangebote in den Schulen in Präsenz bekommen. Die Angebote sollen in Kleingruppen mit Abstand und Hygienekonzept stattfinden und es gilt weiterhin Maskenpflicht. Außerdem soll es wie schon im Frühjahr eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 geben.

 

Ende Januar soll in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen, den Inzidenzwerten und der Entwicklung der Mutationen des Virus sowie der Beschlusslage von Bund und Ländern entschieden werden, ob und unter welchen Bedingungen die Schulen im Februar wieder schrittweise für den Präsenzunterricht geöffnet werden können. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts soll auch schon vorher möglich sein, wenn in Schleswig-Holstein die Zahl der Neuinfektionen dauerhaft deutlich unter der Grenze von 50 pro 100.000 Einwohner liegt. Zukünftig sollen die Schülerinnen und Schüler in Landkreisen, in denen die Inzidenz über 50 pro 100.000 Einwohner steigt, ab Jahrgangsstufe 7 automatisch in den Wechselunterricht gehen.

• Berufliche Schulen: Auch in den berufsbildenden Schulen und regionalen Berufsbildungszentren soll bis Ende Januar im Grundsatz kein Präsenzunterricht stattfinden. Ausnahmen gibt es in dieser Zeit für Unterricht in Abschlussklassen, für die Durchführung von Prüfungen und das Schreiben wichtiger Klassenarbeiten.

 

Verlängerung Lockdown und weitere Einschränkungen beschlossen

Bund und Länder haben am 5. Januar 2021 eine Verlängerung des Lockdowns und weitere Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus verabredet, die bis zum 31. Januar 2021 gelten sollen. 

 

Unter anderem wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern.

  • In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

  • Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.

  • In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

  • Die Schließung von Schulen und Kitas wird bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Die Kultusministerkonferenz hat einen Stufenplan erarbeitet, der bei einer deutlichen Verbesserung des Infektionsgeschehens in den einzelnen Ländern zunächst in den Jahrgängen eins bis sechs eine Rückkehr zum Präsenzunterricht ab Anfang Februar ermöglicht und in einem weiteren Schritt Hybridunterricht (Wechselmodell) für Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen weiterführenden Schulen ab Klassenstufe 7 vorsieht.

 

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

 

Die Landesregierung hat angekündigt, diese Beschlüsse vollumfänglich umzusetzen. Eine entsprechende Änderung der Corona – Bekämpfungsverordnung wird von der Landesregierung voraussichtlich am 8. Januar 2021 beschlossen und am 9. Januar 2021 in Kraft treten.

 

Sondersitzung des Landtages am 7. Januar 2021

Der Landtag wird am Donnerstag um 10 Uhr zu einer außerordentlichen Plenartagung zusammenkommen. Im Mittelpunkt der Beratungen werden voraussichtlich der weitere Umgang mit der Corona-Pandemie in Schleswig-Holstein und die Impfstrategie des Landes stehen.

 

Impfzentren haben am 4. Januar 2021 ihre Arbeit aufgenommen

Die ersten 15 der insgesamt 29 Impfzentren in Schleswig-Holstein haben am 4. Januar den Betrieb aufgenommen. Zunächst werden die Impfzentren zwischen 13 und 18 Uhr geöffnet sein. Zu den derzeit Impfberechtigten zählen insbesondere Pflegekräfte stationärer Pflegeeinrichtungen und ambulanter Pflegedienste sowie Mitarbeitende von Rettungsdiensten und Menschen, die 80 Jahre oder älter sind. Auch das Personal einzelner Praxen, in denen hoch vulnerable Patientengruppen behandelt werden, gehören dazu. Impfberechtigte können für sich unter der Rufnummer 116 117 oder online unter www.impfen-sh.de einen Termin buchen, sofern verfügbar. Buchungen sind derzeit jeweils wochenweise möglich. Damit soll zum einen die tatsächliche Wahrnehmung der Termine und zum anderen die Verfügbarkeit des Impfstoffes sichergestellt werden.

 

Die Termine für die 2. KW sind bereits vergeben. Weitere Termine sind erst wieder am 12. Januar verfügbar.

 

(Quelle: SHGT)