Coronainformationen 22.06.2020 - 31.07.2020

Pohnsdorf, den 31. 07. 2020

Pohnsdorf, 26.06.2020

 

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Die Landesregierung hat weitere Lockerungen ab 29. Juni 2020

und einen neuen Stufenplan für Veranstaltungen beschlossen

Die Landesregierung hat am 26. Juni 2020 weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen, die am 29. Juni 2020 in Kraft treten.

 

Wichtigste Entscheidung ist eine umfassende Überarbeitung des Stufenkonzepts für Veranstaltungen.

 

Dieser Stufenplan wird nun für die nächsten Stufen je nach Risikoklasse mit festen Terminen zum 29.6., 20.7., 10.8. und 31.8. versehen, um Planungssicherheit zu schaffen. Nur die letzte Stufe der Öffnung von Großveranstaltungen (neue Bezeichnung: „Event“) mit mehr als 1000 Teilnehmern bleibt terminlich offen. Bund und Länder hatten verabredet, diese noch mindestens bis zum 31.10.2020 zu untersagen. Neu eingefügt wurde für die weiteren Risikoklassen eine fünfte Öffnungsstufe.

 

Folgende Schritte wurden demnach für den 29. Juni 2020 angekündigt:

  • Die nächste Phase des Stufenkonzepts für Veranstaltungen tritt so wie bereits geplant in Kraft. Das bedeutet im Unterschied zur bisherigen Lage:

o Bei den Veranstaltungen mit Sitzungscharakter gibt es noch keine

Veränderung.

o als „Markt“ bezeichnete Veranstaltungen ohne Sitzungscharakter sind außen

mit bis zu 250 und innen mit bis zu 100 Teilnehmern zulässig.

o „Gruppenaktivitäten“ bis zu 50 Teilnehmer dürfen nicht nur im

Außenbereich, sondern auch innerhalb geschlossener Räume stattfinden.

  • Es wird klargestellt, dass zu den Veranstaltungen mit Sitzungscharakter auch Sportdarbietungen mit sitzendem Publikum gehören, mit mehr als 50 Teilnehmern aber nur im Außenbereich zulässig sind (Obergrenze: 250 Teilnehmer).
  • Das gesamte Veranstaltungskonzept gilt bisher nur für Veranstaltungen im öffentlichen Raum ab dem 29.6. sollen darüber hinaus auch Veranstaltungen im privaten Raum unter bestimmten Bedingungen mit bis zu 50 Personen erlaubt sein (zum Beispiel Grillen mit Freunden im eigenen Garten). Der Gastgeber muss dann unter anderem die Kontaktdaten seiner Gäste erfassen.
  • Für die Gastronomie entfallen die bisherigen Beschränkungen der Öffnungszeiten von 5 bis 23 Uhr.
  • Ein Buffetangebot ist wieder möglich.
  • Die Frist zur Aufbewahrung von Kontaktdaten wird’s von bisher 6 auf 4 Wochen verkürzt.

 

Hier die Landesverordnung vom 26. Juni 2020

Hier die Checkliste für Privatveranstaltungen

 

Rahmenkonzept für das Schuljahr 2020/2021

Die Landesregierung hat unter dem Titel „Rahmenkonzept Schuljahr 2020/21: Ein Schuljahr im Corona-Regel-Betrieb“ am 23. Juni 2020 auf 19 Seiten ein Konzept für den Schulbetrieb nach den Sommerferien aufgestellt.

 

Das Konzept gilt nunmehr für alle Schularten gleichermaßen. Der Unterricht soll für alle Schularten und alle Jahrgänge wieder unter den regulären Bedingungen nach Stundentafel stattfinden. Prinzipiell soll der normale Präsenzunterricht auch mit Lernangeboten aus der Distanz verbunden werden. Eine Notbetreuung gibt es nicht mehr. Kern des Konzeptes ist das Kohorten-Prinzip. Innerhalb einer Kohorte soll der Unterricht ohne den ansonsten gebotenen Abstand und damit auch ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl im Klassenraum durchgeführt werden. Kohorte ist als Ausgangs-punkt stets der Klassenverband, bei klassenverbandsübergreifenden Angeboten innerhalb eines Jahrganges insbesondere an den weiterführenden Schulen kann die Kohorte aber auf den ganzen Jahrgang erweitert werden (relevant z. B. für die Kursunterricht bei der zweiten Fremdsprache, Religionsunterricht, im Wahlpflichtbereich). Das gleiche gilt für sehr kleine Schulen. Nach sorgfältiger Abwägung kann in Einzelfällen das Kohorten-Prinzip durchbrochen werden, z. B. bei DaZ-Schülern.

 

Änderung der Quarantäneverordnung des Landes angekündigt

Die Landesregierung hat am 23. Juni beschlossen, die Quarantäneverordnung des Landes zu ergänzen. Zukünftig sollen sich auch Reisende innerhalb Deutschlands, die aus einem Gebiet mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen nach Schleswig-Holstein einreisen, in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Die ergänzte Verordnung wird am 24. Juni beschlossen und bekannt gemacht. Die Ergänzung ist eine Reaktion auf die Ereignisse in Nordrhein-Westfalen.

 

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