Coronavirus Informationen 26.04.- 02.05.2020

Pohnsdorf, den 02. 05. 2020

Pohnsdorf, 02.05.2020

 

Pohnsdorf Wappen

Spielplätze werden ab dem 04. Mai 2020 wieder geöffnet!

 

Spielplatz Pohnsdorf

Die Gemeinde Pohnsdorf wird ihre drei Spielplätze am Montag, den 04.05.2020 wieder öffnen. Spielplätze können unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass der Betreiber ein Hygienekonzept zur Reduzierung von Infektionsrisiken erstellt und umsetzt. Unter anderem erfolgt eine Beschränkung der Personenzahl auf den Plätzen, Sitzgelegenheiten dürfen nicht genutzt werden. Außerdem wird ein Höchstmaß an Verantwortungsbewusstsein der Eltern erwartet. 

 

Hier das Maßnahmen- und Hygienekonzept der Gemeinde Pohnsdorf.

 

Der Spielplatz am Dorfgemeinschaftshaus steht jeweils montags-freitags nur ab 15.00 Uhr der Öffentlichkeit zur Verfügung. Davor steht er dem Kindergarten Pohnsdorf e.V. exklusiv zur Nutzung zur Verfügung. Der Kindergarten hat eine Notbetreuung für einige Kinder eingerichtet.

 

Gemeinde Pohnsdorf

Marco Lüth

Bürgermeister

 

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Nach den Beschlüssen von Bund und Ländern hat die Landesregierung die Landesverordnung und den Erlass zur Kontaktbeschränkung angepasst.

 

Behutsame Öffnung von Schulen, Besuchsrechte für Pflegeheime

Im neuen Erlass werden folgende Regelungen angepasst:

  • Die Schulen werden teilweise wieder geöffnet – Grundlage dafür ist der Stufenplan des Bildungsministeriums. Weitere Informationen zum Stufenplan

  • An den Hochschulen werden Lernlabore wieder geöffnet. Auch notwendige Praxisveranstaltungen dürfen wieder stattfinden.

  • Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Einrichtungen der Eingliederungs- und Gefährdetenhilfe dürfen wieder Besuch empfangen. Die Einrichtungen können nun Besuchskonzepte entwerfen, die es Personen ermöglichen, den Bewohner bis zu zwei Stunden zu besuchen – sie sind dazu allerdings nicht verpflichtet. Die Landesregierung hat Handlungsempfehlungen erstellt und mit dem Erlass veröffentlicht.

  • In den Krankenhäusern dürfen nun auch wieder nicht dringend notwendige Operationen stattfinden – allerdings muss ein Viertel der Intensivbetten mit Beatmungsgeräten für Covid-19-Patienten freigehalten werden.

 

Zugang zu Kirchen und Kultur

In ihrer Videokonferenz einigten sich die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin darauf, dass Spielplätze ab Montag wieder geöffnet werden können – aber nicht müssen. Vor einer Öffnung müssen die Kommunen entsprechende Zugangs- und Hygienekonzepte erarbeiten. Darüber hinaus regelt die angepasste Landesverordnung folgendes:

  • Gottesdienste sind mit begrenzter Teilnehmerzahl wieder möglich

  • Museen und Ausstellungen dürfen wieder Besucher empfangen. Dafür müssen sie jedoch gewährleisten, dass sich pro 15 Quadratmeter Ausstellungsfläche maximal ein Besucher im Gebäude aufhält.

  • Außenanlagen Botanischer Gärten und Pflanzenparks dürfen wieder öffnen

Voraussetzung dafür ist jeweils, dass die Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten und dafür sorgen, dass Besucher den notwendigen Abstand zueinander einhalten sowie dass sich mögliche Infektionsketten später nachvollziehen lassen.

 

Neue Regeln für Zweitwohnungen und Freizeitgestaltung

Wer einen Zweitwohnsitz in Schleswig-Holstein hat, soll wieder dorthin zurückkehren dürfen – darüber hatte sich die Landesregierung schon zuvor mit den Landräten der Kreise verständigt. Diese Regelung gilt ebenfalls für die Inseln und Halligen, sofern sichergestellt ist, dass die Zweitwohnungsbesitzer innerhalb von 24 Stunden zu ihrem Hauptwohnsitz zurückkehren können. Auch sogenanntes "Dauercamping" soll wieder erlaubt werden, solange der Stellplatz für mindestens fünf Monate gemietet ist und sich die Inhaber autark versorgen können.

Kontaktarme Sportarten im Freien wie Golf oder Kanufahren sollen ebenfalls ab Montag wieder möglich sein. Voraussetzung ist, dass die Sportler immer einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten und die Hygieneregeln beachten. Auch Geräteverleihe zum Beispiel für Fahrräder oder Kanus dürfen wieder öffnen, ebenso wie die Sportboothäfen. Duschen und Gemeinschaftsräume müssen jedoch geschlossen bleiben, lediglich die Toiletten dürfen zugänglich sein.

Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu Tourismuszwecken bleibt allerdings auch nach dem 4. Mai verboten, ebenso wie Reisen zu Freizeitzwecken. Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen. In folgenden Fällen ist die Einreise gestattet gestattet:

  • zur Ausübung kontaktarmer Sportarten,

  • zum Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie Botanischen Gärten,

  • zu privaten Besuchen.

Zusätzlich zu den bisherigen Regeln für privaten Musikunterricht im häuslichen Bereich ist auch der Einzelunterricht in Musikschulen erlaubt.

 

Anpassungen bei Dienstleistungen und im Einzelhandel

Neben Friseurbetrieben dürfen ab dem 4. Mai nun auch medizinische und kosmetische Fußpflege sowie Nagelstudios wieder Kunden bedienen, sofern ein entsprechendes Hygienekonzept vorliegt.

Ähnliches gilt für Outlet-Center: Sie werden künftig rechtlich den Einkaufszentren gleichgestellt und dürfen wieder öffnen. Dafür ist jedoch auch ein Hygienekonzept erforderlich, das sicherstellt, dass Kunden die notwendigen Abstände einhalten können.

 

Veranstaltungsverbot gilt weiter

Veranstaltungen sind noch mindestens bis zum 17. Mai untersagt, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern bleiben bis einschließlich 31. August verboten.

 

Hier die Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein

 

 

 

 

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Pohnsdorf, 30.04.2020

 

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Koalition beschließt Lockerungen ab 4. Mai 2020

 

Die Koalitionsparteien haben am 29.4.2020 Beschlüsse über die Lockerung der aktuellen Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus ab dem 4. Mai 2020 gefasst. Grundsätzlich bleibt es bei der bisherigen Struktur der Einschränkungen in der SARS-CoV-2 BekämpfVO des Landes und den Allgemeinverfügungen der Kreise. Diese werden jedoch an zahlreichen Stellen gelockert.

 

Die Landesregierung wird die entsprechenden Rechtsänderungen voraussichtlich am 2. Mai 2020 beschließen, erst dann werden also die endgültigen Rechtstexte bekannt. Diese bleiben abzuwarten. Die geränderte Verordnung wird bis zum 10. Mai 2020 befristet. Über die danach geltenden Regelungen wird die Landesregierung in der 19.Kalenderwoche also erneut entscheiden. Davor findet am 6. Mai 2020 eine weitere Abstimmung zwischen den Ländern und mit der Bundesregierung statt.

 

Folgende Veränderungen ab dem 4. Mai 2020 wurden gegenüber den geltenden Regelungen angekündigt.

 

Reisen und Tourismus

  • Dauercamper (nur diese) dürfen Campingplätze wieder nutzen.

  • Die Einreise nach Schleswig-Holstein wird für Dauercamper und für folgende Freizeitzwecke erlaubt, die seit dem 20.April oder ab dem 4. Mai wieder geöffnet haben dürfen: Ausübung kontaktarmer Sportarten, Besuch von Museen, Ausstellungen, zoologischen Gärten und Tierparks sowie botanischen Gärten.

  • Auf den Inseln gemeldete Zweitwohnungsbesitzer dürfen gemeinsam mit Personen aus ihrem Hausstand ihre Zweitwohnung wieder beziehen. Sie haben sicher-zustellen, dass sie sich im Falle einer bestätigten SARS-Cov2-Infektion innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz begeben können.

 

Kultureinrichtungen

  • Museen und Ausstellungen dürfen wieder öffnen. Die Besucherzahl ist auf eine Person pro 15 Quadratmeter begehbarer Ausstellungfläche begrenzt.

  • die Außenanlagen Botanischer Gärten und Pflanzenparks dürfen wieder öffnen.

 

Kirchen

  • Gottesdienste sind mit begrenzter Teilnehmerzahl und unter Auflagen wieder möglich.

 

Sport

  • Kontaktarme Sportarten im Freien sollen wieder ausgeübt werden können. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung von Hygieneregeln. Als kontaktarm gilt eine Sportart, wenn bei deren Ausübung in der Regel ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen zwei Personen nicht unterschritten wird. Sportgeräte für kontaktarme Sportarten wie Fahrräder oder Kanus dürfen wieder gewerblich verliehen werden.

  • Die Sportboothäfen dürfen wieder öffnen.

 

Dienstleistung

  • Neben Friseurbetrieben dürfen ab dem 4. Mai auch medizinische und kosmetische Fußpflege sowie Nagelstudios wieder öffnen, sofern sie ein entsprechendes Hygienekonzept haben.

  • Zusätzlich zu den bisherigen Regeln für privaten Musikunterricht im häuslichen Bereich ist auch der Einzelunterricht in Musikschulen wieder erlaubt.

 

Soziale Einrichtungen

  • Es wird eine Besuchsregelung als Ausnahme vom Betretungsverbot für Alten- und Pflegeheime geben, die den Besuch im Rahmen eines Besuchskonzepts einer Person, eventuell mit Begleitperson, für zwei Stunden ermöglicht.

  • Die Besuchskontakte in Einrichtungen der Eingliederungs- und Gefährdetenhilfe sollen erleichtert werden.

  • Elektive Eingriffe in den Krankenhäusern werden grundsätzlich wieder zugelassen, allerdings werden auch weiterhin 25 Prozent der intensivmedizinischen Betten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit grundsätzlich für COVID-19 Patienten vorgehalten.

 

Ferner kündigt die Koalition bereits jetzt an, dass ab dem 11. Mai 2020 Spielplätze wieder geöffnet werden dürfen. Voraussetzung dafür sollen kommunale „Zugangs- und Hygienekonzepte“ sein. Es ist allerdings völlig unklar was damit gemeint sein soll.

 

Hinzuweisen ist noch auf folgendes:

  • Für die zu öffnenden Einrichtungen gilt, dass der Abstand von Besucherinnen und Besuchern eingehalten wird, Infektionsketten nachvollzogen werden können und ein Hygienekonzept nachgewiesen wird,

  • Die übrigen Einschränkungen bleiben offenbar zunächst unverändert.

 

 

 

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Pohnsdorf, 28.04.2020

 

 

Die Freiwillige Feuerwehr Pohnsdorf

und der Coronavirus – 1. Update

 

20-04-27 Die Feuerwehr Pohnsdorf und der Coronavirus Update

Zum Öffnen anklicken

 

 

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Gesundheitseinrichtungen Kreis Plön

Mitarbeiter der Klinik in Preetz

positiv auf das Coronavirus getestet

Im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus sind aktuell fünf Mitarbeiter*innen der Klinik in Preetz positiv auf das neuartige Virus SARS-CoV-2 getestet worden.

 

Hier die Pressemitteilung

 

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Pohnsdorf, 27.04.2020

 

Jugendfeuerwehr-Challenge

Jugendfeuerwehr

 

Jetzt wird die Veröffentlichung der Aufgaben zur Jugendfeuerwehr-Challenge langsam Routine. In dieser und der kommenden Woche geht es um den Brennvorgang. Die Lösungen gibt es in zwei Tagen auf der Feuerwehr-Seite. Viel Spaß beim Lösen der Aufgaben.

 

Hier geht es zu den Aufgaben und auch zu den Lösungen.

 

Jugendfeuerwehr Pohnsdorf

Jugendwart

 

Clemens Lüth