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Coronavirus Informationen 19.04.- 25.04.2020

25. 04. 2020

Pohnsdorf, 24.04.2020

Schleswig-Holstein Logo

1. Einführung einer verpflichtenden Mund-Nasen-Bedeckung

2. Ausweitung der Sonntagsöffnung wird verlängert

3. Land und Kreise einigen sich auf Öffnung von Zweitwohnungen

4. Kinderbetreuung: Gesetzliche Regelung für Beitragsentlastung und Aufschub der Kita-Reform

5. Erstattung Elternbeiträge Kindertagespflege

 

1. Einführung einer verpflichtenden Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften

Wie bereits über die Medien angekündigt, hat die Landesregierung am 22. April 2020 die Rahmenbedingungen einer verpflichtenden. Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften beschlossen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs einschließlich Taxen sowie beim Betreten von Geschäften soll ab dem 29. April 2020 gelten. Die genaue rechtliche Regelung hierzu sind am 24. April 2020 von der Landesregierung beschlossen worden.

Bekannt gegeben hat die Landesregierung die folgenden Rahmenbedingungen:

  • Mund-Nasen-Bedeckungen können dabei aus Stoff genähte Bedeckungen oder auch Schals, Tücher, Buffs (Schlauchschal) und anderweitige Stoffzuschnitte sein, die geeignet sind, Mund und Nase vollständig zu bedecken.

  • Beim Tragen ist darauf zu achten, dass Mund und Nase beim Aufenthalt in den genannten Bereichen bedeckt bleiben.

  • Stoff-Schutzbedeckungen sollten nach Gebrauch heiß gewaschen werden.

  • Zu den Bereichen im Einzelhandel, bei denen eine Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen soll, gehören auch die überdachten Flächen von Einkaufszentren und Verkaufs- oder Diensträume von Handwerkern.

  • Ausgenommen von der Pflicht sollen Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, das Fahrpersonal im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und das Fahrpersonal von Taxen bei einer Taxifahrt sein. Außerdem sollen Personen von der Pflicht ausgenommen sein, die aufgrund medizinischer oder psychischer Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und dies entsprechend durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.

  • Personen, die keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und für die keine der Aus-nahmen zutreffen, ist das Betreten oder Nutzung der Geschäfte oder des ÖPNV-Angebote nicht gestattet. Ein Bußgeld ist bislang nicht vorgesehen, aber Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckung dürfen die Räumlichkeiten oder die Angebote nicht betreten bzw. nutzen.

 

Informationen zum Tragen von Mund-, Nasen-Bedeckung hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sind in einem Merkblatt zusammengestellt. 

 

Hier die Landesverordnung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung

Hier das Merkblatt

 

2. Ausweitung der Sonntagsöffnung wird verlängert

Per Erlass an die Kreise hat die Landesregierung am 22. April 2020 die Regelung zur Öffnung von bestimmten Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen bis zum 3. Mai 2020 verlängert.

 

Hier der Erlass zur Ausweitung der Sonntagsöffnung

 

3. Land und Kreise einigen sich auf Öffnung von Zweitwohnungen zur Eigennutzung

Die Landesregierung und die Kreise haben sich am 23. April 2022 auf ein Verfahren zum Abbau der Zutrittsverbote bei Zweitwohnungen geeinigt. Als erster Schritt soll die Eigennutzung von Zweitwohnungen auf den Inseln und Halligen sowie dem Festland ab dem 4. Mai voraussichtlich wieder möglich sein. Dies alles steht allerdings unter dem Vorbehalt des weiteren Infektionsgeschehens, das bis dahin sorgfältig beobachtet werden soll. Außerdem sollen auch Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister und in gerader Linie Verwandte einer Person mit Hauptwohnung vom Betretungsverbot der Inseln und Halligen ausgenommen werden.

 

Die Kreise würden dann ihre aktuell i.d.R. bis zum 3. Mai 2020 geltenden Allgemeinverfügungen zum Verbot der Anreise zu selbst genutzten Nebenwohnungen auslaufen las-sen. Bezogen auf die Inseln und Halligen wird das Land die Betretungsverbote in der SARS-CoV-2-BekämpfVO BekämpfVO zum 4. Mai 2020 entsprechend anpassen, wenn in der Mitte der 18. KW eine dies ermöglichende infektionsmedizinische Lagebeurteilung vorliegt.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass alle anderen Verbote, insb. diejenigen zur Anreise nach Schleswig-Holstein aus touristischen Gründen und das Beherbergungsverbot bestehen bleiben. Die weiteren Schritte eines stufenweisen Vorgehens der Lockerung sind insofern noch nicht festgelegt. Voraussichtlich sollen in der Reihenfolge die Nutzung von Ferienwohnungen, dann von Hotels und dann der Tagestourismus wieder zugelassen werden. Die Zeitpunkte sind völlig offen.

 

4. Kinderbetreuung: Gesetzliche Regelung für Beitragsentlastung und Aufschub der Kita-Reform

Am 22. April 2020 hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Vereinbarung zwischen Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden über die Rahmenbedingungen für den Teilaufschub der Kita-Reform und für die Beitragsentlastung der Eltern verabschiedet, der die Detailregelungen hierfür enthält. Diese sind Teil eines sehr umfangreichen Gesetzentwurfes zur Corona-Pandemie (Landtagsdrucksache 19/2122). Die für die Kinderbetreuung relevanten Artikel 25 bis 28 des Gesetzentwurfes sind als Auszug in Anlage beigefügt.

Weil sich der Regelungsgehalt aus den komplexen Änderungsvorschriften des Gesetzentwurfes nicht ohne weiteres erschließt, haben wir ein Erläuterungspapier erstellt. Dieses ist als Anlage beigefügt.

 

Hier der Gesetzentwurf zur Kinderbetreuung

Hier Erläuterungen zur KiTa Gesetzgebung

 

Kreis Plön

5. Erstattung Elternbeiträge Kindertagespflege

Der Kreis Plön wird vorerst für den Monat Mai 2020 die Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege erlassen. Analog dazu wird die Gemeinde Pohnsdorf die Auszahlung des freiwilligen Gemeindezuschusses für Mai 2020 stoppen, damit es nicht zu Überzahlungen und aufwendigen Rückforderungen kommt.

 

Hier Schreiben des Kreises Plön zur Kostenerstattung in der Kindertagespflege

 

 

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Pohnsdorf, 22.04.2020

 

Pohnsdorf Wappen

Betretungsverbot für den 

öffentlichen Spiel- und Sportplatz

 

Gemäß der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Schleswig-Holstein sind alle Spiel- und Sportplätze ab dem 18.03.2020 geschlossen und dürfen nicht betreten werden. Dieses Verbot gilt auch weiterhin für die Plätze in der Gemeinde Pohnsdorf.

 

Hinweis: Der Kindergarten Pohnsdorf e.V. darf im Rahmen der Notbetreuung während der Betreuungszeit die Spielgeräte auf dem Spielplatz am Dorfgemeinschaftshaus nutzen.

 

Gemäß Vorgabe vom Kreis Plön dürfen Außenbereiche von Kindertagesstätten (z.B. Spielplätze) genutzt werden, sofern dieses nicht dazu führt, dass eine Bündelung von Kindern entsteht. Dazu gehört u.a. auch, dass sich der Spielplatz unmittelbar am Kindergarten und auf einem eingezäunten Gelände befindet. Damit sind wir in Übereinstimmung mit den vom Kreis gemachten Vorgaben. Freuen wir uns für die Kindergartenkinder der Notbetreuung, dass diese den Spielplatz nutzen dürfen.

 

Auch an dieser Stelle bedanke ich mich beim Vorstand des Kindergarten Pohnsdorf e.V. für das verantwortungsvolle Handeln in der aktuellen Situation. Alle Beteiligten meistern die anstehenden (schwierigen) Aufgaben hervorragend.

 

Gemeinde Pohnsdorf

Marco Lüth

Bürgermeister

 

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Pohnsdorf, 21.04.2020

 

Jugendfeuerwehr-Challenge

Jugendfeuerwehr

 

Der zweite Aufgabenblock der Jugendfeuerwehr-Challenge ist veröffentlicht worden. Das Thema ist die Feuerwehrdienstvorschrift 3 (FwDV 3). Die Lösungen gibt es in zwei Tagen auf der Feuerwehr-Seite. Viel Spaß beim Lösen der Aufgaben.

 

Hier geht es zu den Aufgaben und auch zu den Lösungen.

 

Jugendfeuerwehr Pohnsdorf

Jugendwart

 

Clemens Lüth

 

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Pohnsdorf, 20.04.2020

 

Sparklub "Zum Goldenen Kranich"

 

Der Sparklub informiert seine Mitglieder:

 

Das Sparen findet im Dorfgemeinschaftshaus weiterhin nicht statt. Als nächste Sparmöglichkeit ist der 13.05.2020 von 18:00 bis 18:30 Uhr vorgesehen. An diesem Tag ist auch um 18:35 Uhr die 2. Jahresversammlung des Klubs geplant.

 

Sollte sich an diesen Terminen aus den gegebenen Anlässen etwas ändern, werden die Mitglieder erneut informiert.

 

Der Vorstand

 

 

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Schleswig-Holstein Logo

Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämfung

der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus

in Schleswig-Holstein

 

 

Das Land Schleswig-Holstein hat die o.g. Landesverordnung am 18.04.2020 aktualisiert.

 

Hier die Landesverordnung

 

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Kreis Plön

Allgemeinverfügungen des Kreises Plön

ab dem 20.04.2020

 

Das Land Schleswig-Holstein hat am gestrigen Tage eine neue Landesverordnung sowie einen weiteren Erlass bekannt gemacht. Die Landesregierung setzt damit die Beschlüsse von Bund und Ländern zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie um. Der Kreis Plön hat daher seine bis zum 19.04.2020 gültigen Allgemeinverfügungen überarbeitet und bis zum 03.05.2020 wie folgt verlängert:

 

  1. Die Allgemeinverfügung des Kreises Plön Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Plön war erneut anzupassen, da nunmehr Neuregelungen und Erweiterungen hinzugekommen sind.
  2. Des Weiteren hat der Kreis Plön seine Allgemeinverfügung über das Verbot der Nutzung von Zweitwohnungen bis einschließlich 03.05.2020 verlängert. Die weiteren Kreise, die eine entsprechende Regelung getroffen hatten, haben ihre Allgemeinverfügungen ebenfalls verlängert.

Hier die Pressemitteilung des Kreises Plön vom 19.04.2020

 

Hier die Allgemeinverfügung des Kreises Plön über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Plön vom 19.04.2020

 

Hier die Allgemeinverfügung des Kreises Plön über das Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen vom 19.04.2020

 

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Kreis Plön

 

Elternbeitrageserstattung in der Kindertagespflege

 

Auch Familien, die ihre Kinder bei einer Tagespflegeperson betreuen lassen, werden die Elternbeiträge (unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuung) für zwei Monate erstattet/erlassen bekommen.

Nach den mir bislang vorliegenden Informationen wird der Kreis Plön voraussichtlich für die Monate Mai und Juni auf die Erhebung von Elternbeiträgen verzichten. Weitere Informationen sollen in den nächsten Tagen folgen.

Hier das Informationsschreiben des Kreises Plön