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Coronavirus Informationen 12.04.- 18.04.2020

18. 04. 2020

Pohnsdorf, 14.04.2020

Pohnsdorf Wappen

Folgen der Corana-Krise in der Gemeinde Pohnsdorf

 

  • Der CDU Ortsverband teilt mit, dass das für den 30. April vorgesehene Mai-Feuer nicht stattfindet.

  • Die für den 26. Mai von der Gemeinde Pohnsdorf organisierte Seniorenfahrt ist abgesagt worden. Ob und wie die Veranstaltung nachgeholt werden kann, ist aktuell nicht zu beurteilen.

  • Die Amtsverwaltung teilt mit, dass auch die April-Ausgabe des Amtsschimmels nicht erscheinen wird.

  • Für das Dorfgemeinschaftshaus, die Spielplätze und den Sportplatz besteht über den 19. April hinaus ein Betretungsverbot. Es besteht eine Ausnahme für die Notbetreuung des Kindergartens.

 

 

Gemeinde Pohnsdorf

Marco Lüth

Bürgermeister

 

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Öffnung des Amtes Preetz Land

Die Kontaktbeschränkungen wurden von unserer Regierung bis mindestens 03.05.2020 verlängert. Das heißt, dass das Amt Preetz-Land weiterhin, nun bis 03.05.2020, nur in dringenden Fällen und vorheriger telefonischer Absprache (04342/8866-6) für Bürger geöffnet ist.

 

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Schleswig-Holstein Logo

Notbetreuung in Kindertagesstätten

Wie zum Teil bereits der Presse zu entnehmen war, planen das Land Schleswig-Holstein eine Ausweitung der bestehenden Notbetreuungsangebote vorzunehmen und dabei

  • die Tätigkeit eines Elternteiles bei Berufstätigkeit im Bereich kritischer Infrastruktur als ausreichend zur Notbetreuung anzuerkennen und

  • berufstätigen Alleinerziehenden grundsätzlich eine Kita-Notbetreuung zu ermöglichen, unabhängig von einer Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastruktur.

Die Beschränkungen zur Gesamt-Kinderanzahl in der Einrichtung sollen entfallen, die Beschränkung auf kleine Gruppen von im Regelfall bis zu 5 Kindern pro Gruppe und Gruppenraum hingegen sollen beibehalten werden. Mit dieser Vorabinformation der geplanten Anpassungen soll sichergestellt werden, dass Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich möglichst umgehend auf diese erwarteten Änderungen einstellen können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund relevant, da mit diesen geplanten Neuregelungen mehr Eltern Anspruch auf eine Notbetreuung haben und damit entsprechende personelle und organisatorische Planungen in den Einrichtungen zu treffen sind. Weitere Fachinformationen bezüglich dieser Maßnahmen werden wir Anfang kommender Woche, voraussichtlich bereits am 20. April 2020, zur Verfügung stellen.

 

Hier die Pressemitteilung des Kreises Plön vom 19.04.2020

 

Hier die Allgemeinverfügung des Kreises Plön über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Plön vom 19.04.2020

 

Hier die Allgemeinverfügung des Kreises Plön über das Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen vom 19.04.2020

 

 

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Kreis Plön

„Plön hilft Plön“ und „Preetz liefert“

Wir möchten Sie auf die Initiative „Plön hilft Plön - Regional kaufen und unterstützen!“ aufmerksam machen. „Plön hilft Plön - Regional kaufen und unterstützen!“ bietet für den gesamten Kreis Plön in der Coronakrise eine Plattform, um primär die Angebote (z.B. Lieferservice, Abholung oder Gutscheine) der Unternehmen im Kreis Plön online zu stellen. Ähnliche Initiativen wie die der Städte Preetz (https://preetzliefert.de/)und Plön sind dort eingebunden. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Initiative bei den in Ihrem Verwaltungsbereich ansässigen Unternehmen und auch bei den Anwohnern bekannter machen würden. Möglichkeiten dazu sind etwa das Teilen dieses Newsletters mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Amt.

 

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Pohnsdorf, 14.04.2020

Jugendfeuerwehr-Challenge

 

Einmalig werden die Lösungen der Aufgaben der Jugendfeuerwehr-Challenge auf dieser Startseite veröffentlicht. Die zukünftigen Aufgaben und Lösungen sind zu Beginn der Woche unter Feuerwehr/Jugendfeuerwehr-Challenge zu finden.

 

Vielen Dank für Eure Teilnahme!

 

Jugendfeuerwehr Pohnsdorf

Jugendwart

 

Clemens Lüth

 

 

Lösungen für Aufgabe 1: Gerätekunde

 

 

Lösungen für die Aufgaben "weniger Erfahrung" 

 

Lösungen für Aufgaben mit "mehr Erfahrung"

 

Ende Aufgabe 1

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Jugendfeuerwehr Pohnsdorf

Seekoppel 6 ­ 24211 Pohnsdorf

Mobil: 0157/36008487

Jugendwart Clemens Lüth

 

Jugendfeuerwehr

 

 

Liebe Mitglieder der Pohnsdorfer Jugendfeuerwehr,  

liebe Interessierte,            

 

die Corona Pandemie hat uns alle fest im Griff und wir haben diese Ostertage ein etwas anderes Fest gefeiert. Seit einiger Zeit können wir keine Jugendfeuerwehrdienste mehr durchführen. 

 

Um die Zeit etwas zu verkürzen und im Training zu bleiben, wird es ab sofort regelmäßig Aufgaben für die Mitglieder der Jugendfeuerwehr geben. Ein Arbeitsbogen ist für die jüngeren, ein weiterer für die älteren Jugendfeuerwehrmitglieder gedacht. Natürlich könnt ihr auch beide Aufgabenzettel bearbeiten. Diese bringen wir dir zu Hause vorbei. Jeweils zwei Tage danach wird es die Lösung online auf der Internetseite der Gemeinde Pohnsdorf (Jugendfeuerwehr-Challenge) geben. Dort sind auch jeweils die Aufgaben hinterlegt.

 

Alle Mitglieder der Pohnsdorfer Jugendfeuerwehr, die bei den Aufgaben mitmachen, erhalten am Ende eine Überraschung. Hierzu müsst ihr einem der Betreuer ein Foto/Video oder den bearbeiteten Arbeitsbogen schicken bzw.  bei ihm abgeben.

 

Viel Spaß dabei und bitte bleibt gesund!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Clemens Lüth

 

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Schleswig-Holstein Logo

 

Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende 

Ab sofort müssen sich alle Personen, die aus dem Ausland nach Schleswig-Holstein einreisen, unverzüglich auf direkten Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen dort absondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland einreisen, also zum Beispiel über den Hamburger Hafen oder Flughafen und dann ohne Quarantänezeit nach Schleswig-Holstein gelangen. Die Verordnung enthält weitere konkrete Verpflichtungen für diese Person.

 

Hier die Landesverordnung

 

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Schleswig-Holstein Logo

 

Allgemeinverfügung des Landes zum Arbeitsschutz bei Saisonarbeitskräften

 

In der Allgemeinverfügung sind umfassende, an die Arbeitgeber gerichtete Anforderungen bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften enthalten. Sie betreffen zum Beispiel die Höchstgrenze von Teams, Mindestabstände zwischen den Teams, Anforderungen an die Unterkünfte sowie Anforderungen an den Transport zwischen Unterkunft und Einsatzort. Zu den Details wird auf die Allgemeinverfügung verwiesen.

 

Hier die Allgemeinverfügung

 

 

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Schleswig-Holstein Logo

Corona-Soforthilfe für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten

Die Investitionsbank hat uns am 10. April 2020 die neue Richtlinie des Wirtschaftsministeriums für die Soforthilfe-Corona für Unternehmen mit mehr als zehn und bis zu 50 Beschäftigten zugeleitet. Diese ist am 9. April 2020 in Kraft getreten.  Die Investitionsbank hat ein Antragsformular und einen Frage-Antwort-Katalog baldmöglichst angekündigt. 

 

Hier die Landesrichtlinie

 

 

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Dorffunk

 

Dorffunk SH ( www.dorffunk-sh.de )

 

Derzeit prägen Einschränkungen unser Miteinander, die wir uns in der Form bis vor kurzem nie hätten vorstellen können – das Land und das gesellschaftliche Leben sind nahezu zum Stillstand gekommen, soziale Kontakte sind auf das notwendigste Maß beschränkt. Gleichzeitig werden vielerorts Initiativen gegründet, sei es von engagierten Einzelpersonen oder auch aus dem Vereinsleben heraus, die allesamt ein Ziel haben: einander Hilfe und Unterstützung in dieser Zeit zu bieten, die für alle Menschen eine große Herausforderung darstellt und für viele die Bewältigung ihres Alltags alleine nahezu unmöglich macht. Die Akademie für die ländlichen Räume Schleswig-Holsteins e.V. (ALR), das #SH_WLAN und die schleswig-holsteinischen Sparkassen möchten die Schleswig-Holsteiner*innen – Helfende ebenso wie Hilfesuchende - dabei unterstützen, weiterhin in Kontakt zu blieben, sich auszutauschen, zu vernetzen und die Dorfgemeinschaft in ihrem besten Sinne aufrecht zu erhalten.

 

Hier die Pressemitteilung zum Dorffunk

 

Akademie für die Ländlichen Räume Schleswig-Holstein e.V.

Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein

 

 

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Übersicht der Wirtschaftshilfen

im Zuge der Corona-Pandemie

 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat eine Übersicht der Wirtschaftshilfen im Zuge der Corona-Pandemie zusammengestellt. Diese enthält übersichtliche Kurzdarstellungen aller wesentlichen Maßnahmen des Bundes. Das Dokument enthält auch zahlreiche Links zu weiterführenden Dokumenten und Informationsseiten im Internet.

Hier die Übersicht der Wirtschaftshilfen

 

 

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Kreis Plön

 

PRESSEMITTEILUNG DES KREISES PLÖN 

 

Zum Wochenende und heute wurde die über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Plön abermals geändert. Es sind wiederum einige kleinere Änderungen, Anpassungen und Konkretisierungen durchgeführt worden. Einen guten Überblick zu den durchgeführten Änderungen gibt die Pressemitteilung des Kreises. 

 

Hier die Pressemitteilung des Kreises Plön

 

Hier die geänderte Allgemeinverfügung

 

 

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Schleswig-Holstein Logo

Bußgeldkatalog für Verstöße gegen

die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung

 

Per allgemeiner Verwaltungsvorschrift hat das Innenministerium für vorsätzliche Verstöße gegen bestimmte Vorschriften der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung am 3. April 2020 einen Bußgeldkatalog verabschiedet und in Kraft gesetzt. Dieser ist als Anlage beigefügt. Bei welchen Verstößen gegen die Bekämpfungsverordnung es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, wird in § 12 der jüngsten Fassung der Verordnung im Einzelnen aufgelistet. Bei dem Bußgeldkatalog handelt es sich um Regelsätze bzw. Rahmen, um einen einheitlichen Vollzug zu erreichen und die zuständigen Behörden bei der Festlegung des geeigneten Bußgeldes zu unterstützen. Bei fahrlässiger Tatbegehung ist der genannte Regelsatz zu halbieren. Der Bußgeldkatalog ändert nichts daran, dass die Festlegung des konkreten Bußgeldes im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Verwaltungsbehörde liegt.

 

Hier der Bußgeldkatalog