Coronavirus Informationen 29.03.- 04.04.2020

Pohnsdorf, den 04. 04. 2020

Pohnsdorf, den 02.04.2020

 

 

Kreis Plön

 

PRESSEMITTEILUNG DES KREISES PLÖN 

 

Aufgrund des restriktiveren Erlasses des Landes über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 hat auch der Kreis seine Allgemeinverfügung dahingehend noch einmal verschärft.

 

Hier die Pressemitteilung des Kreises Plön

 

Hier die geänderte Allgemeinverordnung

 

Die Punkte 7 und 8 der Allgemeinverfügung wurden verändert. Es geht darin um Maßnahmen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe. Das Betreten dieser eben genannten Einrichtungen ist nun generell untersagt, es gibt nur noch wenige Ausnahmen. 

 

 

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Pohnsdorf, den 01.04.2020

Logo: Bundesagentur für Arbeit

Kinderzuschlag: Das ist der „Notfall-KiZ“

 

Der „Notfall-KiZ“ ändert den Zugang zum Kinderzuschlag. Familien mit geringem Einkommen können dadurch einfacher monatlich bis zu 185 Euro pro Kind erhalten.

 

An wen sich der Notfall-KiZ richtet:

Bei vielen Familien kommt es aktuell durch die Corona-Krise zu unvorhergesehenen Einkommenseinbußen. Die Bundesregierung hat deshalb im Rahmen des Sozialschutz-Pakets den Kinderzuschlag kurzfristig umgestaltet („Notfall-KiZ“). Dadurch erhalten möglichst viele Familien finanzielle Unterstützung, wenn sie derzeit Einkommen einbüßen.

 

Einzelheiten finden Sie hier.

 

Mit freundlichen Grüßen,

im Auftrag

 

Christel Pfau, Koordinatorin Frühe Hilfen im Kreis Plön

 

Kreis Plön

Die Landrätin

- Amt für Familie und Jugend –

 

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Pohnsdorf, den 29.03.2020

 

 

Mitteilung des Bürgermeisters und des

Gemeindewehrführers zur Corona Krise

 

 

Schreiben Bürgermeister und Gemeindewehrführer zur Coronakrise

 

Das Dokument öffnet sich durch anklicken.

 

 

 

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IB.SH

 

Antragsformular der Investitionsbank für Soforthilfen

 

Für die Corona-Soforthilfe hat uns die Investitionsbank Schleswig-Holstein ein Antragsformular zur Verfügung gestellt.  Es ist hier als Anlage 1 beigefügt. Informationen zur Unterstützung für Unternehmen zum Thema COVID-19 finden Sie hier: https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/

 

 

 

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Logo: Bundesagentur für Arbeit

 

Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die aktuellen Entwicklungen stellen uns vor besondere Herausforderungen. So verzeichnen wir etwa einen starken Anstieg der Zahl von Anträgen auf Kurzarbeitergeld. Um zum Beispiel möglichst viele, auch kleinere Unternehmen über die Möglichkeit der Beantragung von Kurzarbeitergeld zu informieren und dafür zu werben oder Arbeitnehmer/-innen über aktuelle Veränderungen bei der Arbeitslosmeldung aufzuklären, erscheint es notwendig, hierfür möglichst zielgerichtet alle Kommunikationswege zu nutzen. Eine wichtige Unterstützung könnte dabei auch die entsprechende Verlinkung unserer Seiten sein. Entsprechend empfehle ich Ihnen und wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie folgende Informationen auf ihren Internetseiten verlinken könnten:

 

KuG-Infos für Arbeitnehmer/innen

https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer

 

KuG-Infos für Arbeitgeber und Unternehmen

 

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

FAQ zur Grundsicherung

https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung

 

Informationen für bestehende Kunden/innen und zur Arbeitslosmeldung

https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq

 

Mit freundlichen Grüßen

Margit Haupt-Koopmann

 

Vorsitzende der Geschäftsführung

der Regionaldirektion Nord   

der Bundesagentur für Arbeit