Coronavirus Informationen 22.03.-28.03.2020

28. 03. 2020

Pohnsdorf, 26.03.2020 

 

Bundespräsident Steinmeier veröffentlicht

Videobotschaft zur aktuellen Lage

 

In diesen Wochen sind vor allem digitale Formen der Begegnung gefragt. Auch der Bundespräsident wird sich regelmäßig in Videobotschaften an die Öffentlichkeit wenden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute eine Videobotschaft auf seiner Internetseite www.bundespräsident.de veröffentlicht.

 

 

Hier finden Sie die Rede im Wortlaut. und als Video.

 

 

 

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Pohnsdorf, 25.03.2020 

 

 

 

Feuerwehr LOGO

 

Bericht über die vorbeugenden Maßnahmen

der Freiwilligen Feuerwehr Pohnsdorf

 

Nachfolgend können Sie den Bericht des Gemeindewehrführers Mark Soetbeer über die durchgeführten Maßnahmen unserer Feuerwehr zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und Schutz aller Einwohner der Gemeinde lesen. In der aktuellen Situation zeigt sich sehr deutlich, warum es erforderlich ist, eine personell gut aufgestellte Feuerwehr zu haben und es immer notwendig ist, um weitere aktive Mitglieder zu werben.

 

Im Namen der Gemeinde Pohnsdorf spreche ich allen Mitgliedern der Feuerwehr den tief empfundenen Dank für das Engagement und die unermüdliche Einsatzbereitschaft aus. Neben vielen anderen sind auch alle Feuerwehrleute die Helden in der jetzigen Zeit.   

 

Gemeinde Pohnsdorf

Marco Lüth

Bürgermeister

 

Der Corvid 19 Virus legt das Land bzw. die ganze Welt lahm. Auch wir als Feuerwehr passen unsere Handlungen den aktuellen Geschehnissen an. Unsere Aufgaben dienen der zivilen Gefahrenabwehr. Ganz klassisch dem Brandschutz, aber auch der Technischen Hilfe bei Unfällen, Stürmen oder sonstiger Ereignisse. Eine immer größere werdende Aufgabe ist die Unterstützung des Rettungsdienstes. Die Feuerwehren werden immer häufiger um Amtshilfe gebeten, um Wohnungen zu öffnen oder bei schwereren Personen Tragehilfe zu leisten. Aktuell übernimmt die Freiwillige Feuerwehr Preetz die Tragehilfen für die Stadt Preetz und alle Gemeinden des Amtes Preetz Land. Hintergrund ist, dass oftmals auch die Feuerwehrdrehleiter in solchen Situationen eingesetzt werden muss und wir die Anzahl der Einsatzkräfte vor Ort möglichst klein halten wollen.

 

Der Eigenschutz hat für alle Feuerwehrkameradinnen und Kameraden höchste Priorität. Aus diesem Grund haben wir alle Kameradinnen und Kameraden, die selbst oder in häuslicher Gemeinschaft systemrelevant sind, einer Risikogruppe angehören oder regelmäßigen Umgang mit Älteren pflegen aus dem aktiven Feuerwehrdienst herausgenommen. Dieses umfasst 11 Personen. Auf Vorschlag des Kreiswehrführers hat die Feuerwehr in Abstimmung mit dem Bürgermeister die Wehr in zwei voneinander unabhängige Gruppen aufgeteilt. Diese Gruppen sollen nach Möglichkeit keinerlei persönliche Kontakte zueinander haben, weder während des Einsatzes noch privat. Die Gruppen haben im Tageswechsel „Alarmbereitschaft“. Ziel dieser Maßnahme ist es, zumindest 50 % der Wehr nach einem Einsatz mit einem am Corona Virus Erkrankten einsatzfähig zu halten und die gesetzliche Hilfsfrist einzuhalten.

 

Wir, als Freiwillige Feuerwehr Pohnsdorf, haben derzeit alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um für unsere Bürgerinnen und Bürger da zu sein, wenn wir gebraucht werden. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben, die derzeit gelten. Gerade in diesen Zeiten zeigt sich die Stärke unserer Gesellschaft.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Ihre

Freiwillige Feuerwehr Pohnsdorf

Gemeindewehrführer

 

Mark Soetbeer

 

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Landesgeld für die Erstattung von KiTa-Beiträgen  

Die Landtagsfraktionen und das Kabinett haben am 21. März 2020 wichtige Beschlüsse zu den Konsequenzen des Coronavirus für die Kinderbetreuung gefasst. Die Kommunen sollen mit 50 Mio. € aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Landes unterstützt werden, damit Eltern landesweit KiTa-Beiträge für zwei Monate zurückerstattet werden können. Details hierzu liegen noch nicht vor, sie sollen in den kommenden Tagen gemeinsam mit dem Sozialministerium ausgearbeitet werden. Aufgrund der Beschlüsse der Landesregierung ist verlässlich davon auszugehen, dass die Kommunen hierfür Kostenansatz des Landes erhalten. Die Gemeinde Pohnsdorf hat die Trägerschaft der Kindertagesstätte auf den Kindergarten Pohnsdorf e.V. übertragen und deshalb diese Information und Mittelzusage auch dorthin weitergeleitet. Der Vorstand des Vereins hat entschieden den Eltern bereits jetzt die Beiträge für die Monate April und Mai zuzusagen. Damit erfolgt eine spürbare finanzielle Entlastung der Eltern, die aktuell in Eigenverantwortung die Betreuung ihrer Kinder organisieren müssen und teilweise auch beruflich kritische Situationen erleben. An dieser Stelle möchte ich nochmals dem Vorstand des Kindergarten e.V. für die großartige Arbeit in diesen Tagen danken.

 

 

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Ev.-luth. Kirchengemeinde Preetz

 

Konfirmationen werden verschoben
 

Zu unserem großen Bedauern, müssen die Konfirmationen in der Kirchengemeinde Preetz in diesem Frühjahr alle abgesagt und bis auf Weiteres verschoben werden. Gerade das Fest der Konfirmation, bei dem die Familien und Freunde aus nah und fern und vor allem aus allen Generationen zusammenkommen, kann in diesen Wochen und Monaten nicht guten Gewissens stattfinden, da damit für alle Beteiligten ein zusätzlich erhöhtes und für viele von ihnen lebensbedrohliches Infektionsrisiko verbunden wäre.

Die Kirchengemeinde bittet um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen zu möglichen Ersatzterminen gemacht werden können. Sobald sich die Lage soweit entspannt hat, dass verbindlichere Aussagen gemacht werden können, werden diese umgehend bekannt gegeben bzw. veröffentlicht.


Die Kirchengemeinde Preetz wünscht Ihnen trotzdem gesegnete Ostertage, bleiben Sie alle gesund und halten Sie in dieser außergewöhnlichen Zeit zusammen.

 

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Preetz

 

 

 

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Kreis Plön

 

Pohnsdorf, 24.03.2020 

 

 

Aktualisierte Allgemeinverfügung (23.03.2020)

Der Kreis Plön hat abermals die „Allgemeinverfügung des Kreises Plön zum Verbot und zur Beschränkung von Kontakten in besonderen öffentlichen Bereichen auf dem Gebiet des Kreises Plön“ aktualisiert. Darin sind ergänzend die zwischen Bund und Land getroffenen Vereinbarungen eingeflossen.

- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Dabei sind die Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

- Private Veranstaltungen wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sind untersagt. Dies gilt auch in Wohnungen, auf Privatgrundstücken und in privaten Einrichtungen. Kontakte zu anderen Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

- Die Maßnahmen dieser Allgemeinverfügung gelten bis zum 19. April 2020.  Eine Verlängerung ist möglich.

 

Hier der Wortlaut der Allgemeinverfügung Coronavirus 23.03.2020

Pressemitteilung des Kreises zur Allgemeinverfügung 23.03.2020

 

Geänderte Nutzungsuntersagung

für Nebenwohnungen (Zweitwohnungen)

Der Kreis Plön hat die„Allgemeinverfügung des Kreises Plön über das Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen“ erlassenDanach ist die Nutzung einer Nebenwohnung (sogenannte Zweitwohnung) im Sinne des Bundesmeldegesetztes im gesamten Gebiet des Kreises Plön untersagt. Dies gilt nicht für Bewohner, die mit Erstwohnsitz im Kreis Plön gemeldet sind. Die Änderung bezieht sich auf Personen, die sich im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Allgemeinverfügung in ihrer Nebenwohnung aufhalten. Diese sind nicht zur Rückkehr an ihren Erstwohnsitz verpflichtet. Einzelheiten und Ausnahmen finden sich in der beigefügten Gesamtausgabe der Verfügung.

 

Hier der Wortlaut der geänderte Allgemeinverfügung Nebenwohnungen

Pressemitteilung des Kreises zur Allgemeinverfügung Nebenwohnungen 23.03.2020

 

 

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Kreis Plön

 

Pohnsdorf, 23.03.2020 

 

Vorabinformation zur Erstattung von KiTa-Elternbeiträgen

Bezüglich der Erstattung von Elternbeiträgen haben sich die Fraktionen des Landtages darauf verständigt, 50 Mio. Euro aus dem Corona Rettungsschirm zur Verfügung zu stellen. Damit können Eltern landesweit die Kita-Beiträge für zwei Monate zurück erstattet bekommen. Eine Konkretisierung hierzu soll kurzfristig erfolgen.

 

Vorabinformation zur Umsetzung der KiTa Reform

Die Umsetzung der Kita-Reform wird um eine halbes Jahr verschoben. Die entsprechende Gesetzesänderung soll vor der Sommerpause vom Parlament beschlossen werden.

 

 

Nutzungsuntersagung für Nebenwohnungen (Zweitwohnungen)

(Hinweis: Es gibt eine geänderte Variante hierzu, siehe 24.03.2020)

Der Kreis Plön hat eine „Allgemeinverfügung des Kreises Plön über das Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen“ erlassenDanach ist die Nutzung einer Nebenwohnung (sogenannte Zweitwohnung) im Sinne des Bundesmeldegesetztes im gesamten Gebiet des Kreises Plön untersagt. Dies gilt nicht für Bewohner, die mit Erstwohnsitz im Kreis Plön gemeldet sind. Einzelheiten und Ausnahmen finden sich in der beigefügten Gesamtausgabe der Verfügung.

 

 

Hier der Wortlaut der Allgemeinverfügung Nebenwohnungen